Geplante Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung: DStV Kritik trifft auf offene Ohren
Steuerpflichtige, die die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen wollen, sollen künftig modifizierte Angaben für die Bescheinigung der Förderfähigkeit ihres F&E-Vorhabens machen müssen. Der DStV kritisierte die neu geforderten Pflichtangaben zu mitwirkenden Beratenden. Das BMBF hat bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt.
Wer von der steuerlichen Forschungsförderung nach dem FZulG profitieren möchte, kommt um einen gewissen bürokratischen Aufwand nicht herum. Dazu gehört, dass Steuerpflichtige zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit ihres Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F&E) beantragen müssen.
Neuerungen bei der Beantragung der Bescheinigung i.S.d. § 6 FZulG
Im Rahmen dieses Antrags sollen Steuerpflichtige künftig auf bestimmte Angaben verzichtet können, was eine bürokratische Erleichterung verspricht. Soweit die gute Nachricht. Die Schlechte: Dafür sollen neue Abfragen hinzukommen. Konkret sollen Steuerpflichtige der Prüfstelle mitteilen, wer sie bei der Antragstellung entgeltlich unterstützt hat. In der Begründung heißt es dazu, dass es in der Vergangenheit in einzelnen Fällen zu missbräuchlichen bzw. strafbaren Angaben gekommen sei. Durch die Zusatzinformation sollen Missbrauchsfälle früher erkannt oder verhindert werden.
DStV kritisiert geforderte Angaben zu Beratenden im Bescheinigungsverfahren
Der Deutsche Steuerberaterverband hat die zusätzlich geforderte Angabe in seiner DStV-Stellungnahme S 04/24 scharf kritisiert. Ihn verwundert die Forderung der Angaben zu Beratenden mit Blick auf die Betrugsbekämpfung doch sehr. Schließlich dürfte es hier auch um Daten des steuerberatenden Berufsstandes gehen. Gerade dieser sei aber ein besonders verlässlicher Partner für Wirtschaft und Politik. Zumal er einem strengen Berufsrecht mit gesetzlichen Berufspflichten und einer Berufsaufsicht unterliegt.
Ministerium kündigt Abhilfe an
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) reagierte prompt. Es versicherte, dass die Abfrage zu Mitwirkenden keineswegs auf Steuerberaterinnen und Steuerberater abziele. Vielmehr seien einzelne Förderberater in der Vergangenheit durch gezielte Falschangaben aufgefallen.
Dies soll nun wohl klarstellend angepasst werden. Der DStV würde eine entsprechende Korrektur sehr begrüßen.