Final: BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für PV-Anlagen

© Bildnachweis Adobe Stock

Das Bundesministerium der Finanzen hatte erst kürzlich den Entwurf für das BMF‑Schreiben zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Hierzu hatte der DStV Stellung genommen. Nun liegt das finale Schreiben vor. Dieses enthält einige erfreuliche Anpassungen ‑ auch einer DStV‑Anregung trat das BMF näher.

Für die Verwaltungsanweisung zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die Tube gedrückt: Ende Januar gab es den ersten Entwurf, zu dem auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) Stellung genommen hatte (vgl. DStV-Info v. 8.2.2023). Einen Monat später folgte schon das finale BMF-Schreiben. Dieses erhält einige erfreuliche Ergänzungen und Anpassungen:

Hilfreiche Praxiserläuterungen

In der Praxis mehrten sich seit der Einführung des Nullsteuersatzes durch das Jahressteuergesetz 2022 Fragen. So etwa mit Blick auf die Besteuerung von Nebenleistungen. Das BMF-Schreiben benennt nun unter anderem typische Nebenleistungen, die das Schicksal ihrer Hauptleistung, konkret der Lieferung der PV-Anlage, teilen.

Im Vergleich zur Entwurfsfassung sind noch einige nützliche Beispiele hinzugekommen: So etwa die Übernahme der Anmeldung in das Marktstammdatenregister, die Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung der Anlage, der Anschluss eines Zweirichtungszählers, die Bereitstellung von Gerüsten, die Lieferung von Befestigungsmaterial oder unter Umständen auch die Erneuerung des Zählerschranks (vgl. Abschn. 12.18 Abs. 1 Satz 4).

Ergänzende Vereinfachungsregelungen

Bereits der Entwurf des BMF-Schreibens sah vereinfachende Annahmen bei der Prüfung einzelner Tatbestände, z.B. mit Blick auf die konkreten Solarmodule und Speicher, die dem Nullsteuersatz unterliegen können, vor. Diese wurden im Zuge der Finalisierung des BMF-Schreibens nochmals überarbeitet und ergänzt.

Während der Entwurf noch vereinfachend unterstellte, dass Solarmodule mit einer Leistung von „500 Watt und mehr“ für netzgekoppelte oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden, hat das BMF in der finalen Version diesen Wert auf „300 Watt und mehr“ abgesenkt. Ferner hat das BMF etwa für PV-Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 600 Watt weitere Nachweisvereinfachungen festgelegt (vgl. Abschn. 12.18. Abs. 7 UStAE).

Entnahme von Altanlagen aus dem Betriebsvermögen

Der DStV hatte mit Blick auf das BMF-Entwurfsschreiben insbesondere die vorgesehene Einschränkung der Entnahme von Altanlagen aus dem Betriebsvermögen kritisiert (vgl. DStV-Stellungnahme S 02/2023). Der Entwurf sah eine Beschränkung dahingehend vor, dass eine Entnahme nur möglich sein sollte, wenn mindestens 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden.

Für diese restriktive Sicht fehlte aus Sicht des DStV eine Rechtsgrundlage. Er hatte daher Nachbesserung gefordert. Zwar hält auch das finale Schreiben im Grundsatz an der 90 %-Grenze fest. Jedoch wird die Voraussetzung etwas abgemildert. So soll in den Fällen, in denen ein Teil des erzeugten Stroms z.B. in einer Batterie gespeichert wird, davon auszugehen sein, dass der Betreiber mehr als 90 % des mit der Anlage erzeugten Stroms für unternehmensfremde Zwecke verwendet. Dies würde dann die Entnahme (zum Nullsteuersatz) ermöglichen.

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

  • 17.07.2024
    BMF-Entwurf zur E-Rechnung: DStV sieht weiteren Klarstellungsbedarf

    Von Aufbewahrung bis zulässige Formate. Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der DStV gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung. Damit die Einführung auch für kleine und mittlere...

    Mehr lesen
  • 01.06.2023
    DStV-News 06/2023

    MdB Markus Herbrand zu Gast bei DStV-Vorstands- und Geschäftsführer-Konferenz - Umsatzsteuer im Fokus: DStV-Präsident mit BMF-Abteilungsleiter im Gespräch – DStV-Position zum BMF-Vorschlag für die obligatorische eRechnung - DStV-EU-Netzwerk: Gemeinsam für die Selbstverwaltung der Freien...

    Mehr lesen
  • 08.02.2023
    BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen

    Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Entwurfsschreiben zu drängenden Praxisfragen zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Der Entwurf enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene. In seiner Stellungnahme regt der DStV noch weitere Ergänzungen an -...

    Mehr lesen