DStV erfolgreich: Verlängerte Antragsfristen bei den Corona-Hilfen
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Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.3.21 verlängert. Dafür hatte sich der DStV stark gemacht. Außerdem wird die Frist für die November- und Dezemberhilfe nun einheitlich bis zum 30.4.21 verlängert.
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