Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022 steuerfrei
Der Gesetzgeber schuf bereits im letzten Jahr für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszuzahlen. Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.6.2021 hinaus bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren.
Arbeitnehmer können seit April letzten Jahres von dem sog. Corona-Bonus profitieren. Bis 1.500 € können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Die Auszahlungsfrist wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zunächst auf Ende Juni 2021 terminiert (BGBl. I, S. 3096). Die Frist dürfte sich nun verlängern: Der Bundestag hat jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drs. 19/28925). Demnach würde die Frist für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert! Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.5.2021 erwartet.
Die Verlängerung soll den gegebenenfalls vorhandenen Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen. Sie führt jedoch nicht dazu, dass die 1.500 € mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden können. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 € soll jedoch möglich sein.