Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als Firmenwagen
Mit Elektrofahrzeugen lassen sich steuerliche Vorteile einfahren! Die Broschüre des DStV in Kooperation mit Vimcar Das Elektroauto als Firmenwagen wurde überarbeitet. Kanzleien können sie kostenlos als Print- oder PDF-Version bestellen und sie zur Unterstützung ihrer Beratung nutzen.
Elektrofahrzeuge als Firmenwagen? Das kann sich durchaus lohnen. Nicht nur die Umwelt freut sich, sondern mitunter auch der Geldbeutel. Wie bei allen Firmenfahrzeugen gilt auch beim Elektroauto: Ist die private Nutzung erlaubt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser muss entweder pauschal oder mittels Fahrtenbuchmethode versteuert werden. Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden können sich dabei über Steuererleichterungen freuen. Welche Erleichterung konkret zum Tragen kommt, hängt unter anderem davon ab, wann das Fahrzeug übergeben wurde.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in Kooperation mit Vimcar hat bereits im letzten Jahr eine anschauliche Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht. Zwischenzeitlich hat sich viel getan. So haben beispielsweise das zweiten Corona-Steuerhilfegesetz oder das siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu weiteren Neuerungen geführt. Daher wurde die Broschüre nun aktualisiert. Sie unterstützt bei der Beratung der Mandantinnen und Mandanten.
Auf komplizierte, wissenschaftliche Erläuterungen wird dabei bewusst verzichtet. Die jeweilige Besteuerung wird vielmehr anschaulich und verständlich dargestellt. Kanzleien können die Mandanteninformation kostenlos als Print- oder PDF-Version unter www.vimcar.de/mandanten/ bestellen. Stand: 15.3.2021