Wednesday for Future: Hearing im Europaparlament zur Zukunft der Freien Berufe in Europa
Am Mittwoch, den 8.1.2020 veranstaltete die größte Fraktion im Europäischen Parlament, die Europäische Volkspartei (EVP), eine Anhörung unter dem Arbeitstitel Liberal professions in Europe What challenges lie ahead? Eine gute und zugleich wichtige Frage, fanden auch wir vom DStV, mit der sich die EVP auf Initiative ihrer Abgeordneten Andreas Schwab und Axel Voss (beide CDU) gleich zu Beginn des Jahres auseinandersetzte. Deshalb hatten wir uns im Vorfeld sehr dafür eingesetzt, dass sowohl Deutschlands Freie Berufe als auch Steuerberater bei der Veranstaltung im erforderlichen Maße präsent sein würden. Entsprechend nahmen im zweiten Panel zur Strategie für eine bessere Durchsetzung der Regeln im Europäischen Binnenmarkt mit Prof. Dr. Wolfgang Ewer vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) sowie dem Präsidenten der European Tax Accountants Federation (ETAF), Philippe Arraou, gleich zwei Vertreter auf dem Podium Platz, um unsere Interessen in gebührendem Maße zu vertreten und dem Vertreter der Europäischen Kommission entsprechend Paroli zu bieten.
Während seiner Begrüßung betonte der Koordinator der EVP im Binnenmarktauschuss, Andreas Schwab, die Wichtigkeit der Freien Berufe für Europa, die sich durch die zurückliegende Gesetzgebung im Europäischen Binnenmarkt im Wandel befinde. Das erste Panel über jüngste Gesetzesänderungen betreffend Freier Berufe, insbesondere die bis zum 30.6.2020 umzusetzende Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsreglementierungen, fasste die deutsche Abgeordnete Marion Walsmann zutreffend mit den Worten zusammen, dass es künftig eines besseren Interessenausgleichs zwischen der Harmonisierung des Binnenmarkts und des Subsidiaritätsprinzips, also der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, bedürfe. Im zweiten Abschnitt der Veranstaltung wies Prof. Dr. Wolfgang Ewer vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) auf die Leistungen der Freien Berufe hin, die nicht allein dem Mandanten dienen, sondern dem Allgemeinwohl und dem Rechtsstaat. Aus diesem Grund müsse das Berufsgeheimnis unbedingt geachtet werden. Solche Grundprinzipien dürften auch nicht durch den digitalen Wandel ausgehebelt werden. Zudem verwehrte sich Ewer gegen den Vorwurf, die Freien Berufe wären per se gegen einen Wettbewerb. Es solle aber ein Qualitätswettbewerb und kein Preiswettbewerb stattfinden, wofür es einer entsprechenden Regulierung bedürfe. In diesem Zusammenhang verteidigte Ewer ausdrücklich die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberatungsgesetzes, die eben keinen Selbstzweck darstellten, sondern im Gegenteil Qualität und Transparenz sicherstellten. Zudem forderte er die Europäische Kommission zum Dialog anstelle von Vertragsverletzungsverfahren auf und mahnte mehr Transparenz in den anhängigen Verfahren an. Eine Forderung, die wir ausdrücklich unterstützen, weil Geheimniskrämerei und Hinterzimmerpolitik über die Köpfe der Betroffenen hinweg weder Fairplay noch zeitgemäß ist. Die Europäische Kommission rechtfertigte ihre durchgeführten Maßnahmen, auch die gegen andere Länder, etwa gegen Österreich, und verharrte zudem bei ihrer Ansicht, dass ein Zuwachs an Regulierung kein Zuwachs an Qualität bedeuten müsse. Deshalb steht zu erwarten, dass auch der Qualitätserhalt als vom EUGH anerkannte Rechtfertigung für Berufsreglementierungen zukünftig von der Europäischen Kommission kritischer hinterfragt werden dürfte. Dagegen vermischt die Europäische Kommission selbst die Begriffe Deregulierung und Wirtschaftswachstum und stellt eine solche Korrelation kurzerhand außer Frage. Als letzter Redner prangerte Philippe Arraou, der Präsident unseres Europäischen Verbandes der Steuerberater ETAF, das Vorgehen der Europäischen Kommission wegen des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an.
Arraou fand deutliche Worte, verwies auf die neuen Mitteilungspflichten für Intermediäre und auf die Rolle von Steuerberatern zur Sicherung des Steueraufkommens. Dabei zeigte er die Widersprüche auf, in die sich die Europäische Kommission verstrickt, wenn sie einerseits einen Qualitätsverlust von Steuerdienstleistungen billigend in Kauf nimmt und andererseits für den Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerflucht eine qualitativ hochwertige und damit von einem reglementierten Berufsrecht gestützte Dienstleistung benötigt. Der Vortrag fand viel Zustimmung und wurde von Andreas Schwab ausdrücklich gutgeheißen, der die Verbände der steuerberatenden Berufe ausdrücklich ermunterte in der Sache weiterhin ihre Stimme zu erheben. Daran, das versprechen wir, soll es nicht fehlen. Stand: 9.1.2020