Überbrückungshilfe III: Neuer Katalog bietet Hilfe bei Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

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Maßnahmen etwa zur Digitalisierung oder im Hygienebereich können im Rahmen der Überbrückungshilfe III unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Sie müssen insbesondere der Existenzsicherung des betroffenen Unternehmens in der Pandemie dienen. Als Hilfestellung für die Antragsteller hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Übersicht mit Beispielsfällen als neuen Anhang 4 zum FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

 

Dabei stellt das Ministerium klar, dass diese Übersicht lediglich beispielhaft typische Maßnahmen für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Hygiene oder bauliche Modernisierungen aufführt. Hierzu zählen etwa der Aufbau von Online-Shops, die Umgestaltung von Gasträumen oder der Einbau von Luftfilteranlagen. Ob und in welcher Höhe einzelne Maßnahmen förderfähig sind, bleibe allerdings der abschließenden Feststellung durch die Bewilligungsstelle im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorbehalten.

 

Der DStV begrüßt die Bereitstellung der Übersicht als Schritt in die richtige Richtung, um das Antragsverfahren in diesem Bereich transparenter zu gestalten. Zur Schaffung der erforderlichen Rechtssicherheit müsse sich nun in der Praxis zeigen, ob daneben noch weitere Unterstützung erforderlich ist.

 

Anträge können bis zum 31.8.2021 über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

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