Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.6.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Fristverlängerung im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten prüfenden Dritten.

 

Änderungsanträge sind nur möglich, wenn ein zuvor gestellter Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde und es nunmehr um eine nachträgliche Erhöhung des Förderbetrags geht. Ursprünglich endete die Frist für solche Änderungen am 31.5.2021.

 

Weitere Informationen zur Stellung eines Änderungsantrags sind auf den Webseiten des BMWi abrufbar.

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