28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie
Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen im Steuerrecht. Der DStV hat seine Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie bei der EU-Kommission eingereicht. Sie enthält insgesamt 28 Forderungen und Empfehlungen für einen Binnenmarkt mit Zukunft für den Berufsstand.
Die EU-Kommission möchte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Ein zentrales Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, bildet dabei die sog. Binnenmarktstrategie. Diese will die EU-Kommission im Juni 2025 veröffentlichen. Ein Schwerpunkt der Binnenmarktstrategie soll auf dem Bereich Dienstleistungen liegen. Dienstleistungsanbieter in Europa sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission künftig noch einfacher grenzüberschreitend tätig werden können.
Der DStV (Deutsche Steuerberaterverband e.V.) hat während des Konsultationsverfahrens dazu seine Stellungnahme eingereicht. Diese enthält insgesamt 28 Forderungen und Empfehlungen für die künftige Ausrichtung von Steuerberatungsdienstleistungen in Europa.
Im besonderen Fokus: Das Berufsrecht der Steuerberater in Deutschland darf im Namen einer fehlinterpretierten Dienstleistungsfreiheit nicht durch eine vorschnelle Öffnung des Steuerberatungsmarktes ausgehebelt werden.
Daher fordert der DStV, dass die EU-Institutionen das Berufsrecht der Steuerberater nicht länger als Hindernis im Binnenmarkt brandmarken. Außerdem muss nach dem Willen des DStV künftig konsequent zwischen hochwertigen, vertrauenswürdigen und herkömmlichen Dienstleistungen unterschieden werden.
Gleichzeitig will der DStV, dass Steuerberater die Mandanten aus dem Land, in dem er zugelassen ist, auch problemlos aus anderen Ländern der EU betreuen kann. Dadurch soll der steigenden Mobilität und dem alltäglichen Einsatz von digitalen Kommunikationsmitteln Rechnung getragen werden.
Auch fordert der DStV, dass der Erwerb hochwertiger Qualifikationen, wie die Zulassung zum Steuerberater, künftig besser gefördert wird. Dies wäre sicherlich zielführender, als Vorbehaltsaufgaben für Geringqualifizierte zu öffnen.
Schließlich müssen Verwaltungsabläufe in den Mitgliedstaaten harmonisiert und beschleunigt werden. Insbesondere grenznahe Kanzleien kennen die Schwierigkeiten, dass Webseiten der unterschiedlichen Verwaltungen, Meldeformulare, Anträge oder andere Verwaltungsinstrumente im Nachbarland so unterschiedlich sind, dass sie ein echtes Hindernis für Dienstleistungsanbieter darstellen.