SAFE: German Tax Advisers wenden sich an Präsidentin der EU-Kommission
Im Frühjahr plant die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung zu verabschieden. Die German Tax Advisers haben ihre Bedenken gegen das Vorhaben nun in einem Schreiben an Ursula von der Leyen, der Präsidentin der EU-Kommission, adressiert und diese um kritische Überprüfung des anstehenden Vorschlags ersucht.
SAFE steht als Akronym für „Securing the Activity Framework of Enablers” für die EU-Initiative zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) befürchtet, dass ein solcher Richtlinienvorschlag neben zusätzlichen Auflagen und Belastungen eine Rufschädigung für den Berufsstand vorsehen könnte.
In einem gemeinsamen Schreiben haben sich nun DStV-Präsident StB Torsten Lüth und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab von der Bundessteuerberaterkammer als German Tax Advisers an die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen gewandt.
Zwar versicherten die German Tax Advisers darin ihre Unterstützung bei der Verabschiedung geeigneter und verhältnismäßiger Instrumente im Kampf gegen Steuerdelikte. Zugleich machten die Präsidenten allerdings keinen Hehl daraus, dass sie große Zweifel an der Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit, der im zurückliegenden Konsultationsverfahren vorgestellten Maßnahmen von SAFE hegen. SAFE sieht Verbote sowie weitere Due-Diligence- und Registrierungspflichten für diese „Vermittler“ vor.
Zudem äußerten die German Tax Advisers rechtsstaatliche Bedenken gegen die Vermengung von erlaubter Steuerplanung und strafbarer Steuerhinterziehung.
Schließlich verwehrten sich die Unterzeichner im Namen des Berufsstands entschieden gegen die Bezeichnung „Vermittler aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung“. Vielmehr verdeutlichten die Präsidenten die Stellung der Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege und forderten die EU-Kommission nachdrücklich auf, den Berufsstand im Falle der Verabschiedung des Richtlinienvorschlags doch zumindest vom Anwendungsbereich auszunehmen.