EU-Finanzminister einig im Kampf gegen Geldwäsche. Verständigung bei DAC7-Richtlinie in greifbarer Nähe
Olaf Scholz zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen des ECOFIN-Rats im November: Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir alle vereint für harte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche eintreten. Europäische Amtshilfe bei Erträgen durch digitale Plattformen rückt in greifbare Nähe.
Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten befürworteten mehrheitlich in ihrer Novembersitzung die Vorschläge der EU-Kommission, im ersten Quartal 2021 ein neues Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäschegeschäften (GwG) vorzustellen. Der ECOFIN-Rat unter Leitung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz forderte die EU-Kommission sogar auf, Teile der GwG-Richtlinie in unmittelbar anwendbare Verordnungen umzuwandeln. Die Finanzministerinnen und -minister möchten damit verhindern, dass die unterschiedlichen, nationalen Auslegungen von GwG-Richtlinienbestandteilen zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Ebenfalls unterstützt der Rat die Idee, eine Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene mit direkten Aufsichtsbefugnissen einzurichten und kompetenzrechtlich so auszustatten, dass sie in klar definierten und außergewöhnlichen Situationen sogar die Aufsicht von einer nationalen Aufsichtsbehörde übernehmen kann. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Scholz dazu: Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat für den deutschen Vorsitz höchste Priorität. Die jüngsten mutmaßlichen Fälle von Geldwäsche, auch in der EU, machen deutlich, dass dringend gehandelt werden muss. Durch einheitlichere Vorschriften und Aufsicht auf EU-Ebene können wir wirksamer handeln und den EU-Rahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche stärken. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir alle vereint für harte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche eintreten. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) wird diese Themen weiterverfolgen und über neue Entwicklungen berichten. Unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges tauschten sich die Ministerinnen und Minister zum DAC7-Vorschlag der EU-Kommission aus. Dieser sieht vor, dass künftig digitale Plattformen dazu verpflichtet werden sollen, den nationalen Steuerbehörden Einnahmen zu übermitteln, die Dienstleister oder Warenlieferanten über ihre Plattformen erzielt haben. Die deutsche Ratspräsidentschaft geht davon aus, dass dieser Meinungsbildungsprozess bis zum nächsten ECOFIN-Rat im Dezember* abgeschlossen sein wird und die sechste Änderung der Richtlinie des Rates über die administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich (sog. DAC7-Richtlinie) einstimmig angenommen werden kann. *nach Redaktionsschluss Stand: 2.12.2020