ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD
Die Podiumsteilnehmer der Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung für die Besteuerung multinationaler Konzerne zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer. Die Einführung einer Digitalsteuer scheint aufgrund des Zögerns der USA dagegen noch in weiter Ferne.
Vor mehr als zwei Jahren haben 140 Länder die Vereinbarung der OECD/G20 zum sogenannten Zwei-Säulen-Modell der Besteuerung multinationaler Unternehmen unterzeichnet. Papier ist aber bekanntermaßen geduldig. Deshalb überrascht es nicht, dass sich der Weg zur Umsetzung der Vereinbarung durch die unterzeichneten Länder als holprig erweist.
Mit ihrer Konferenz „From agreement to implementation: Where do we stand with the Two-Pillar-Solution?” wollte die ETAF (European Tax Advisers Federation), als europäischer Dachverband des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) den aktuellen Umsetzungsstand näher beleuchten. Die über 500 Anmeldungen der überwiegend online zugeschalteten Teilnehmer machten das bestehende Interesse an dem Thema deutlich.
Mit einem Rückblick auf die Anfänge des Rechtsrahmens zu BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch multinationale Konzerne, eröffnete Philippe Arraou, der Präsident der ETAF, die Konferenz. Dabei erläuterte er, dass Säule 1 eine teilweise Umverteilung von Besteuerungsrechten, insbesondere digitaler Geschäftsmodelle, hin zu den Marktstaaten vorsieht. Mittels Säule 2 soll durch die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% der steuerliche Gestaltungsspielraum sog. MNE (multinational Enterprises) eingeschränkt werden.
Die anschließende Podiumsdiskussion setzte sich aus Vertretern der EU-Kommission, der OECD, des Rats der EU, des EU Tax Observatory und der Expertengruppe zur Umsetzung von Säule 2 der österreichischen Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zusammen.
Dabei wurde betont, dass die bisherigen 55 Länder, die die Umsetzung der globalen Mindesteuer (Säule 2) vorantreiben, zwar eine ordentliche Grundlage bilden würden, dass man allerdings hoffe, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren noch erheblich steigern werde. Zu den 55 Ländern gehören auch die 27 EU-Mitgliedstaaten, die die entsprechende EU-Richtlinie bis zum 31.12.2023 in nationales Recht umsetzen müssen. Zudem wurde auch auf die wichtige Rolle der EU-Kommission eingegangen, ohne deren Richtlinienvorschlag sicherlich nicht alle 27 Staaten der EU die Mindeststeuer umgesetzt hätten.
Von einer Einigung der Staatengemeinschaft kann in Bezug auf Säule 1 dagegen nicht gesprochen werden. Die Podiumsteilnehmer machten auch deutlich, dass aufgrund der festgelegten Schwellenwerte derzeit faktisch nur ca. 100 Konzernunternehmen von Säule 1 betroffen wären. Da allein die Hälfte davon ihren Sitz in den USA und rund 30 in China hätten, wäre eine Umsetzung ohne diese Staaten nicht sinnvoll. Aus diesem Grund würde die EU-Kommission hierzu derzeit keinen Richtlinienvorschlag planen.