DStV reicht Stellungnahme zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ein

© Bildnachweis Adobe Stock

Der DStV hat seine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eingereicht. Ein Wandel hin zu einer Kultur der zügigen Zahlung ist besonders aus der Sicht europäischer KMU zu befürworten.  

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 2023/0323 (COD). Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU, die auf zeitnahe und vorhersehbare Geldströme zur verbesserten Liquiditätsplanung angewiesen sind, sind von den negativen Folgen verspätet getätigter Zahlungen im Geschäftsverkehr betroffen.

Dabei befürwortet der DStV, dass der Verordnungsvorschlag eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der Rechnung beim Schuldner sowohl für B2B-Geschäftsvorgänge als auch für B2G-Geschäftsvorgänge vorsieht. Unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit, insbesondere für grenzüberschreitend tätige KMU, ist eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen für B2B-Geschäftsvorgänge im Europäischen Binnenmarkt eine sinnvolle Regelung.

In seiner Stellungnahme schlägt der DStV vor, dass die vertragliche Vereinbarung eines Abtretungsverbotes der jeweiligen Forderungen an Dritte nichtig sein soll. Entsprechende Vertragsklauseln stellen regelmäßig ein Hindernis für KMU bei der zeitnahen Begleichung von Forderungen dar.

Der Verordnungsvorschlag sieht außerdem vor, dass Gläubiger im Streitfall Beschwerde bei der Durchsetzungsbehörde eines Mitgliedstaates einreichen können. Neben diesem offiziellen Beschwerdeverfahren sind zudem alternative Streitbeteiligungsmechanismen vorgesehen. Aus Sicht des DStV können Steuerberater hier als unabhängige Instanz eine Mediatoren- und Vermittlerrolle im Streitbeilegungsverfahren einnehmen. Besonders geeignet sind dabei Steuerberater, die eine besondere Qualifikation aufweisen. Dies trifft etwa auf den „Fachberater für Mediation (DStV e.V.)“ zu, die neben den benötigten betriebswirtschaftlichen Kompetenzen auch Fachwissen zu Konfliktlösungsverfahren erworben haben.

Die Stellungnahme des DStV zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr finden Sie hier.

 

Das könnte Sie auch interessieren

  • 08.11.2024
    Vorstellung Kommission von der Leyen II: Im Fokus Wopke Hoekstra

    Der Niederländer Wopke Hoekstra bleibt weiterhin in der Kommission von der Leyen II Klimakommissar. In seiner zweiten Amtszeit ist er auch für Steuern zuständig. Er kündigte bereits an, den derzeitigen steuerlichen Besitzstand der EU einem Stresstest zu unterziehen. Hoekstra verfügt über...

    Mehr lesen
  • 05.06.2024
    DStV setzt sich weiter für Bürokratieabbau ein

    Der DStV hat den Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) unter die Lupe genommen. Der große Wurf zum Abbau von Bürokratie ist leider nicht gelungen. Der DStV bringt weitere Vorschläge ein. Regierungsentwurf entlastet nicht spürbar Das Vierte...

    Mehr lesen
  • 07.05.2024
    KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden. Vor Kurzem war das Thema...

    Mehr lesen