DStV: Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung entsorgen

© Bildnachweis Adobe Stock

Die EU-Kommission hat ihre Initiative zur Straffung von Berichtspflichten veröffentlicht. Damit sollen konkrete Ideen ermittelt werden, wie insbesondere KMU  entlastet werden können. Ganz oben auf der Forderungsliste des DStV: Die Streichung der Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

Vehement stellt sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gegen das Vorhaben der Bundesregierung eine Mitteilungspflicht nationaler Steuergestaltungen einzuführen. Dabei haben die steuergestaltenden Meldepflichten ihren Ursprung in der EU-Gesetzgebung. Schließlich ist die jetzige Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach § 138d Abgabenordnung (AO) ein unliebsames Produkt der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 6 (EU 2018/822) in nationales Recht.

Im Zuge des geplanten und letztlich überfälligen Bürokratieabbaus in der EU-Gesetzgebung, fordert die EU-Kommission derzeit zu geeigneten Vorschlägen auf, welche konkreten Berichtspflichten modernisiert, vereinfacht oder gar gestrichen werden könnten. Der DStV fokussiert sich in seiner Stellungnahme auf insgesamt vier Berichtspflichten, die vereinfacht oder ganz gestrichen werden sollten. Priorität hat dabei die Streichung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

Dafür gibt es gute Gründe:

Mit ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 20/6503), räumt auch die Bundesregierung ein, dass es bisher kaum aussagekräftige Informationen darüber gibt, wie wirksam die Mitteilungspflichten sind, welche tatsächlichen Kosten für Unternehmen und Finanzverwaltung entstehen und wie hoch der tatsächliche Mehrwert ist. Nach mehr als drei Jahren und über 27.000 Mitteilungen kommt eine solche Bewertung einem Offenbarungseid gleich.

In seiner Stellungnahme rügt der DStV nicht allein das offensichtliche Missverhältnis von Kosten und Nutzen der Mitteilungspflichten, sowohl für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch für die Finanzverwaltung. Vielmehr weist der DStV auch darauf hin, dass die Anzeigepflichten rechtlich keineswegs unumstritten sind und derzeit Gegenstand einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sind (C-623/22).

 

Die Streichung der Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen würde zum Bürokratieabbau beitragen. Zugleich wäre eine solche Maßnahme ein unübersehbares Ausrufezeichen gegen die Befürworter innerhalb der Bundesregierung, die bisher stur an der Einführung nationaler Anzeigepflichten festhalten.

 

Das könnte Sie auch interessieren

  • 01.07.2024
    DStV-News 07-08/2024

    Lüth erneut im Austausch für eine „Rentenabzugsteuer“ - Drohende Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet! - DStV nimmt Stellung zum JStG 2024, setzt sich weiter für Bürokratieabbau und gegen eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein - Jetzt noch...

    Mehr lesen
  • 01.03.2024
    DStV-News 03/2024

    Corona-Schlussabrechnungen: DStV macht Druck - Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen vom Tisch - Solidaritätszuschlag 1995/2021 in „verfassungsrechtlicher Finsternis“ - DStV fordert weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau - Einheitliche Schnittstelle für Buchführungsdaten geplant...

    Mehr lesen
  • 12.02.2024
    Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe

    Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich u.a. auf den Verzicht der Meldepflicht verständigt. Der Vermittlungsausschuss befasst sich mit dem geschnürten Gesamtpaket am 21.02.2024. Am Freitag stieg über die Medienberichterstattung zum Fortgang der Verhandlungen über das...

    Mehr lesen