Coronahilfen: Härtefallanträge können über die Länder gestellt werden
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme durch gesonderte Härtefallhilfen im Einzelfall ergänzt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Anträge können bei den Ländern ausschließlich elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal gestellt werden.
Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen und Selbständige unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an solche Antragsteller, bei denen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen, die aber gleichwohl Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härten erlitten haben, die absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Das jeweilige Bundesland entscheidet in diesen Einzelfällen auf der Grundlage der Empfehlungen einer Härtefallkommission, wer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag eine Härtefallhilfe als Billigkeitsleistung erhält. Die Antragstellung muss in der Regel über sog. prüfende Dritte erfolgen.
Zu beachten sind allerdings einige länderspezifische Besonderheiten:
So können etwa in einigen Ländern Ausnahmen beispielsweise für Soloselbstständige mit einem Antragsvolumen unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes gelten, die einen Antrag über prüfende Dritte entbehrlich machen.
Auch können in den einzelnen Ländern unterschiedliche Antragsfristen gelten. Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen.
So ist etwa auch zu beachten, dass für Hessen und Mecklenburg-Vorpommern - anders als für die übrigen Länder - die Antragstellung nicht über das genannte gemeinsame Antragsportal, sondern über eine jeweils länderspezifische Seite erfolgen muss. Die besonderen Informationen dazu finden sich im gemeinsamen Antragsportal unter der Rubrik „Hilfe in Ihrem Bundesland“.
Alle wichtigen Informationen zu den Härtefallhilfen sind im Übrigen auf den Webseiten des BMWi sowie gebündelt unter www.haertefallhilfen.de abrufbar.