Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV tauscht sich zu aktuellen Fragen der Berufsausübung aus

© DStV Mitglieder des Rechts- und Berufsrechtsausschusses: (v.l.n.r.) StB/RA Volker Höpfl. StB Karsten Schmidt, StB Carsten Butenschön, StB/WP Carsten Nicklaus, StB/WP Christian Rech, RA Christian Michel, StB/RA Oliver Klose

Überlegungen zur Anpassung der Steuerberatergebühren sowie die Fortsetzung der kritischen Bestandsaufnahme der aktuellen Regelungen zur Steuerberaterprüfung bildeten den Schwerpunkt der jüngsten Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des DStV in Berlin.

Im Fokus des Austauschs der Berufsrechtsexperten standen einmal mehr geeignete Maßnahmen zur nachhaltigen Förderung des Berufsnachwuchses und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Kanzleien. Einigkeit bestand darin, dass eine Modernisierung der Steuerberaterprüfung ein wirksamer Hebel sein könnte, um den zunehmenden Nachwuchsproblemen zielgerichtet zu begegnen. Ziel sollte es sein, das Berufsexamen für interessierte junge Menschen attraktiver zu gestalten. So ließen sich die Absolventenzahlen etwa durch eine modularisierte Prüfung im Interesse einer nachhaltigen Entwicklungsperspektive des Berufsstands erhöhen. Hierzu wird der DStV im Austausch mit der Politik und der Verwaltung bleiben.

Was die Frage der Anpassung der Regelungen zur Steuerberatervergütung angeht, seien die berechtigten Erwartungen des Berufsstands insbesondere an eine praxisgerechte Entwicklung der Gebührensätze bislang noch nicht erfüllt. Die im Herbst vom BMF vorgeschlagene Erhöhung um 6 % habe die seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 vorangeschrittene Inflation im Ergebnis bereits bislang nur unzureichend abgebildet. Die Diskrepanz dürfte nach Ansicht des Ausschusses allerdings noch zunehmen, da angesichts des Scheiterns der Regierungskoalition eine neuerliche Befassung erst im Laufe der kommenden Legislaturperiode zu erwarten sein werde. Diese Verzögerung müsse mit Blick auf die bis dahin fortgeschrittene Teuerungsrate mit eingepreist werden. Der DStV wird das Verfahren im Interesse des Berufsstands daher auch weiterhin kritisch begleiten.