Neustarthilfe Plus: Antragstellung bis zum Jahresende möglich
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist für Soloselbstständige ab sofort die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus möglich. Anträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Die verlängerte Neustarthilfe Plus mit dem Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 setzt die bewährten Förderbedingungen der bisherigen Neustarthilfe Plus (Monate Juli bis September 2021) unverändert fort. Die Anträge für die Neustarthilfe Plus können für beide Förderzeiträume bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Soloselbstständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31.12.2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus soll als Vorschuss ausgezahlt werden
Anträge können in gewohnter Weise über das bekannte Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies gilt zunächst für sog. Direktanträge. Die Antragstellung für Prüfende Dritte soll dem Vernehmen nach voraussichtlich ab Anfang November möglich sein. Die Einbindung der Neuerungen auf den Informationsseiten des BMWi und im FAQ-Katalog zur Neustarthilfe Plus soll ebenfalls kurzfristig erfolgen.