In Erwartung aktueller Empfehlungen der EU-Kommission zur Berufsreglementierung

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Die letzten Empfehlungen der EU-Kommission zur Berufsreglementierung hatten großen Einfluss auf das Berufsrecht der Steuerberater. Für diesen Sommer hat die EU-Kommission eine Aktualisierung angekündigt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) nimmt auf Grundlage seiner Stellungnahme an der Debatte teil.









Im Januar 2017 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Berufsreglementierung mehrerer Berufsgruppen an die Mitgliedstaaten. Für Steuerberater in Deutschland, die nach Ansicht der Brüsseler Behörde einer hohen Regulierungsintensität unterlägen, wurden insgesamt drei Maßnahmen empfohlen:









Einmal sollte Deutschland überdenken, „ob einfache Aufgaben wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von Steuererklärungen hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten sein müssten“. Viel Bedenkzeit wurde der deutschen Regierung dabei nicht eingeräumt. Denn bereits im darauffolgenden Jahr eröffnete die EU-Kommission das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Vorbehaltsaufgaben im Steuerberatungsgesetz. Soweit kein tragfähiger Kompromiss gefunden wird, dürfte die Sache vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.













Außerdem sollte Deutschland für Transparenz und Rechtssicherheit bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen sorgen. In der Folge wurde § 3a des Steuerberatungsgesetzes dergestalt geändert, dass die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vom Staat der Niederlassung aus erfolgen kann. Mission accomplished.









Schließlich sollte Deutschland „die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse prüfen.“ Hierzu ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Berufsrechts zur anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften im vollen Gange.









Die drei Empfehlungen der EU-Kommission hatten und haben also ganz erhebliche Folgen für die berufsrechtlichen Belange der Steuerberater.









Jetzt hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen für den Sommer angekündigt. Eine Neuerung dürfte dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen, Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung des EU-Binnenmarkts ausgesetzt.









Der DStV erwartet in seiner Stellungnahme E 06/21 vom 31.3.2021 an die EU-Kommission, dass neue Geschäftsmodelle im Bereich der freiberuflichen Dienstleitungserbringung aus Gründen der Fairness den gleichen berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wie die der anderen freiberuflichen Dienstleistungserbringer. Werte, Grundsätze und Ziele berufsrechtlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern, zur Sicherung der Qualität, der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung des Berufsstandes müssen auch von Dienstleistungserbringern neuer Geschäftsmodelle gewährleistet werden.









Darüber hinaus setzt sich der DStV etwa für die umfängliche Berücksichtigung von Sprach-, Gesetzes- und Sachkenntnis bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit von zu empfehlenden Maßnahmen ein, fordert eine realistische Datenerhebung sowie die Einbeziehung sämtlicher Indikatoren zur Ermittlung von Wirtschaftswachstum einschließlich bestehender Opportunitätskosten.  









Außer dem DStV haben noch 33 weitere Organisationen eine Stellungnahme zur Aktualisierung der Berufsreglementierungsempfehlungen abgegeben, darunter unsere Europäischen Dachverbände, die European Tax Advisers Federation (ETAF) und die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA).









Stand: 08.04.2021


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