DStV-Präsident Lüth beim Praxisdialog zu den Corona-Wirtschaftshilfen
Anlässlich eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Praxisdialogs zu den Corona-Wirtschaftshilfen betonte DStV-Präsident StB Torsten Lüth die besondere Rolle der Steuerberaterinnen und Steuerberater bei den zahlreichen Hilfsprogrammen. Den Fokus seines Impulsvortrags vor zahlreichen Vertretern des Bundes und der Länder richtete Lüth vor allem auf die besonderen Herausforderungen im Rahmen der anstehenden Schlussabrechnungen.
Ebenso wie in den Antragsverfahren seien die Steuerberaterinnen und Steuerberater hier aufgrund ihrer gesetzlichen Rolle als Organe der Steuerrechtspflege der wesentliche Compliance-Faktor. Angesichts der nun massenweise zu erstellenden Schlussabrechnungen forderte Lüth die anwesenden Beteiligten aus Bund und Ländern nachdrücklich auf, auftretende Fragestellungen praxisgerecht und möglichst bundeseinheitlich zu beantworten. Ein Flickenteppich müsse unter allen Umständen vermieden werden. Niemandem im Berufsstand und bei den betroffenen Unternehmen werde zu vermitteln sein, sich bei wesentlichen Fragestellungen an einer unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Ländern auszurichten. Dies sei in der Praxis auch gar nicht leistbar, da die Arbeit in den Kanzleien - ebenso wie bei den Mandanten - nicht auf einzelne Ländergrenzen beschränkt sei.
Das BMWK hatte Vertreter aus den Ländern und deren Bewilligungsstellen sowie Kammern und Verbände zu dem zweitägigen fachlichen Austausch nach Berlin eingeladen. Neben dem DStV waren auch Vertreter von BStBK und IDW sowie DEHOGA anwesend. Ziel war es, in einem breit angelegten Format mögliche Handlungsfelder frühzeitig zu identifizieren und bei der Beantwortung wesentlicher Fragen mögliche Synergien zu nutzen.
Positiv registriert wurde etwa die Ankündigung des BMWK, die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.8.2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 30.6.2023 enden. Ebenfalls bis zum 31.8.2023 ist im digitalen Antragsportal einer Forderung des Berufsstands entsprechend auch die Beantragung einer Nachfrist bis 31.12.2023 möglich.
Der DStV wird sich auch weiterhin in bewährter Weise fachlich einbringen und sich im Interesse der Berufsangehörigen für ein praxisgerechtes Schlussabrechnungsverfahren stark machen.