DStV beim Praxisdialog im BMWK zu den Corona-Schlussabrechnungen
Fragen einer praxisgerechten Abwicklung des Schlussabrechnungsverfahrens der Corona-Wirtschaftshilfen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Dialogforums, zu dem das BMWK zahlreiche Vertreter aus den Bewilligungsstellen der Länder sowie des Berufsstands nach Berlin eingeladen hatte.
Einigkeit bestand darin, dass einhergehend mit der erfolgten Verlängerung der Einreichungsfrist für die Abrechnungen bis zum 30.09.2024 nun zugleich verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um Prozessbeschleunigungen bei der Prüfung und Verbescheidung durch die Länder zu ermöglichen. Einzelne Best-Practice-Beispiele sollten möglichst für alle nutzbar gemacht werden. Dazu gehöre auch eine bürokratieärmere Gestaltung des Verfahrens. Dies betonte in einem Impulsvortrag auch StB Prof. Dr. Uwe Schramm als Kammervertreter. Für den DStV nahm RA Christian Michel an dem Austausch teil. Er wies auf die Notwendigkeit hin, noch offene Fragestellungen zu den Abrechnungen nunmehr zeitnah und rechtssicher für den Berufsstand bundeseinheitlich zu klären.
Die zuständige Unterabteilungsleiterin im BMWK, Dr. Armgard Wippler, hob den besonderen Einsatz aller Beteiligten in diesem für alle Seiten besonders fordernden Verfahren nochmals hervor. Um das Ziel einer fristgerechten Einreichung der Abrechnungen bis zum 30.09.2024 zu erreichen, würden derzeit angesichts von rund einem Drittel noch offener Schlussabrechnungen entsprechende Erinnerungsschreiben auf den Weg gebracht. Mit Blick darauf bittet der DStV alle Kolleginnen und Kollegen, in ihren Kanzleien auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnungen fristgerecht erfolgen können.