BMJV plant Modernisierung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, den Berufsangehörigen eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die wesentlichen Vorschläge des Referentenentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften sowie Erleichterungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit. Umgesetzt werden soll insbesondere der im anwaltlichen Gesellschaftsrecht bestehende Handlungsbedarf, der aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesellschafterkreis und zu den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften besteht. Konkret geht es um die Umsetzung einer Entscheidung zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Patentanwälten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 1 BvR 2998/11, Stbg. 2014, S. 182 ff.) sowie von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016, Az. 1 BvL 6/13, Stbg. 2016, S. 136 ff.). Hier hat das Gericht eine Liberalisierung gefordert. Aus Sicht des DStV ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt hat, mit Blick auf diese Rechtsprechung sowohl den rechts- als auch den steuerberatenden Berufen die gebotene gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Gleichzeitig sollen im Berufsrecht weitgehend einheitliche Regelungen für die Berufsausübungsgesellschaften und deren Anerkennung gescha?en werden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem soll künftig als Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr allein die einzelnen Berufsangehörigen sein, sondern auch die rechtliche Einheit, in der diese ihren Beruf ausüben. Der DStV begrüßt mit seiner Stellungnahme R12/2020 vom 7.12.2020 die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung. Er hatte bereits in seiner Stellungnahme R09/2019 vom 9.10.2019 zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vom August 2019 auf zahlreiche Aspekte hingewiesen, die bei einer gesetzlichen Umsetzung von Bedeutung sind. Positiv ist: Die Hinweise und Anmerkungen des DStV haben im Wesentlichen auch Eingang in den nun vorliegenden Referentenentwurf gefunden. Der DStV wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin aufmerksam begleiten. Stand: 11.1.2021 Lesen Sie hierzu auch: DStV-Stellungnahme R12/2020 vom 7.12.2020 DStV-Stellungnahme R09/2019 vom 9.10.2019