Anträge auf erweiterte November- und Dezemberhilfe ab sofort möglich

© Bildnachweis Adobe Stock

Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von über zwei Millionen Euro können ab sofort die sog. erweiterte November- und Dezemberhilfe beantragen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies konkret Folgendes: Hat das Unternehmen bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes (Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro und De-Minimis bis 200.000 Euro) die volle Fördersumme in Höhe von 75 Prozent des November- oder Dezemberumsatzes 2019 erhalten, muss es nichts weiter veranlassen. Wurde bisher noch keinen Antrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt, weil z.B. ein höherer Förderbedarf von über 2 Millionen Euro bestand, kann das Unternehmen ab sofort seinen Antrag stellen und dabei das Beihilferegime wählen, auf das es seinen Antrag stützen will. Wurde bereits ein Antrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt, konnte dem Unternehmen aber bisher noch nicht die gesamte beantragte Summe ausgezahlt werden, weil es z.B. den bisherigen Kleinbeihilferahmen (inkl. De-Minimis) bereits ausgeschöpft hatte oder weil es einen höheren Förderbedarf hatte, kann ein Änderungsantrag gestellt (mit Wahlrecht bzgl. des Beihilferegimes) und der noch ausstehenden Betrag beantragt werden. Bereits erhaltene November- oder Dezemberhilfe wird angerechnet. Hat das Unternehmen bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes die volle Fördersumme erhalten, möchte aber seinen Antrag nachträglich auf eine andere beihilferechtliche Grundlage stützen (z.B. auf die Schadensausgleichsregelung, um seinen Kleinbeihilferahmen für die Überbrückungshilfe III aufzusparen), kann es ebenfalls einen entsprechenden Änderungsantrag stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2021. Änderungsanträge können bis zum 30.6.2021 gestellt werden: Detaillierte Informationen zur erweiterten November- und Dezemberhilfe sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur November- und Dezemberhilfe sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in den DStV Corona Service-News. Stand: 1.3.2021

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

  • 15.12.2022
    Verlängerung einiger steuerlicher Corona-Maßnahmen

    Das BMF hat angesichts der immer noch spürbaren Folgen der Corona-Krise einige Erleichterungen für von der Corona-Krise Betroffene um ein weiteres Jahr verlängert, die sonst ausgelaufen wären.   Die Folgen der Corona-Krise sind nach wie vor belastend. Das BMF hat mit Schreiben vom...

    Mehr lesen
  • 19.05.2022
    DStV jubelt: Durchbruch bei Fristverlängerungen

    Der DStV schilderte in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eindringlich den zeitlichen Druck in der Praxis. Der Finanzausschuss gewährt nun mit seiner Entscheidung großzügige Fristverlängerungen für die Steuererklärungen 2020 bis...

    Mehr lesen
  • 01.04.2022
    BMF-Schreiben zur Fristverlängerung der Steuererklärungen 2020 schafft Klarheit

    Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll die Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige bis Ende August 2022 beschlossen werden. Das Gesetz tritt jedoch erst nach Ablauf der derzeitigen Abgabefristen in Kraft. Daher hat das BMF in seinem Schreiben für die...

    Mehr lesen