Anträge auf erweiterte November- und Dezemberhilfe ab sofort möglich
Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von über zwei Millionen Euro können ab sofort die sog. erweiterte November- und Dezemberhilfe beantragen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies konkret Folgendes: Hat das Unternehmen bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes (Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro und De-Minimis bis 200.000 Euro) die volle Fördersumme in Höhe von 75 Prozent des November- oder Dezemberumsatzes 2019 erhalten, muss es nichts weiter veranlassen. Wurde bisher noch keinen Antrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt, weil z.B. ein höherer Förderbedarf von über 2 Millionen Euro bestand, kann das Unternehmen ab sofort seinen Antrag stellen und dabei das Beihilferegime wählen, auf das es seinen Antrag stützen will. Wurde bereits ein Antrag auf November- und Dezemberhilfe gestellt, konnte dem Unternehmen aber bisher noch nicht die gesamte beantragte Summe ausgezahlt werden, weil es z.B. den bisherigen Kleinbeihilferahmen (inkl. De-Minimis) bereits ausgeschöpft hatte oder weil es einen höheren Förderbedarf hatte, kann ein Änderungsantrag gestellt (mit Wahlrecht bzgl. des Beihilferegimes) und der noch ausstehenden Betrag beantragt werden. Bereits erhaltene November- oder Dezemberhilfe wird angerechnet. Hat das Unternehmen bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes die volle Fördersumme erhalten, möchte aber seinen Antrag nachträglich auf eine andere beihilferechtliche Grundlage stützen (z.B. auf die Schadensausgleichsregelung, um seinen Kleinbeihilferahmen für die Überbrückungshilfe III aufzusparen), kann es ebenfalls einen entsprechenden Änderungsantrag stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2021. Änderungsanträge können bis zum 30.6.2021 gestellt werden: Detaillierte Informationen zur erweiterten November- und Dezemberhilfe sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur November- und Dezemberhilfe sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in den DStV Corona Service-News. Stand: 1.3.2021