04.08.2020
DStV warnt: Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht zulasten der Kanzleiabläufe
Das BMF plant, die Mitteilungsverordnung zu ändern. Durch die Neuerungen werden die Corona-Liquiditätshilfen zu Drittdaten, die die Bewilligungsstellen an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie so häufig steckt die Tücke im Detail. Der DStV kritisiert, dass so manch kleiner und mittlerer...
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