12.12.2022
Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung bis zum 31.3.2023 verlängert
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.3.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK...
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