DStV zum KoaVertrag: Digitalisierung in der Verwaltung



Digitalisierung wird groß geschrieben im Koalitionsvertrag. Erfreulicherweise soll auch das Besteuerungsverfahren noch digitaler und Steuerbürokratie reduziert werden. Die konkrete Umsetzung ist jedoch vorerst noch offen. Hierbei gilt es, Tempo zu machen.

 

Die Koalitionspartner wollen die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben werden. Digitalisierte Verfahren wie die vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax) versprechen Erleichterungen für Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Steuerliche Regelungen sollen grundsätzlich auch digital umsetzbar sein. Zudem soll die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung digital möglich sein. Weiterhin ist die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit auf Bundesebene vorgesehen. Ziel ist es, durch volldigitalisierte Verfahren die Steuerbürokratie spürbar zu verringern.

 

Bürokratieabbau durch Digitalisierung

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt es außerordentlich, dass die Digitalisierung der Verwaltung im Fokus der Koalitionspartner steht. Der DStV hat das Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ intensiv begleitet und hier stets hervorgehoben, wie wichtig Digitalisierung im Besteuerungsverfahren ist, um Bürokratie abzubauen und die Veranlagungsverfahren zu beschleunigen (u.a. DStV-Stellungnahme S 02/15, DStV-Stellungnahme S 13/15, DStV-Stellungnahme S 03/16). Die bestehenden Medienbrüche in der Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem bzw. Steuerberater sieht der DStV seit jeher sehr kritisch.

 

Auch wenn die Darstellungen im Koalitionsvertrag sehr allgemein gehalten sind, ist die Stoßrichtung, die gesamte Interaktion zwischen diesen Beteiligten digital zu ermöglichen, daher sehr positiv zu bewerten. Bei Betriebsprüfungen etwa wäre eine datenschutzsichere Container-Lösung sehr wünschenswert (vgl. DStV zum KoaVertrag: Betriebsprüfung)

 

DIVA, NACHDIGAL, RaBe – Schlüsselwörter für den Berufsstand

DIVA (digitaler Verwaltungsakt), RaBe (Referenzierung auf Belege) und NACHDIGAL (Nachreichung und Miteinreichung von digitalen Belegen und Beiblättern über ELSTER) sind drei wichtige Schlüsselwörter für Steuerberaterinnen und Steuerberater und ihre Mandanten im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Steuervereinfachung. Im Koalitionsvertrag sucht man diese Begriffe jedoch leider vergeblich. Durch NACHDIGAL können Mitteilungen und Belege zur Steuererklärung auf schnellem Weg elektronisch an die Finanzverwaltung nachgereicht werden. Mittels DIVA können z.B. Steuerbescheide digital versendet werden und durch RaBe sollen mittelfristig Steuererklärungen mit Referenzen an das Finanzamt übermittelt werden können. Der DStV begrüßte den inzwischen bundesweiten Start von NACHDIGAL (vgl. DStV-Information v. 30.7.2020). Nach Einschätzung des DStV ist es außerordentlich wichtig, dass das Digitalisierungsprojekt RaBe

  • zeitnah

  • in allen Bundesländern

  • für alle Steuerarten


umgesetzt wird. So könnte der Bürokratieabbau wesentlich vorangebracht werden, die Bearbeitung der Steuererklärungen weiter vereinfacht und so die kleinen und mittleren Steuerkanzleien sowie ihre Mandanten spürbar entlastet werden.

 

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in puncto Digitalisierung deutlich hinterher. Daher fordert DStV-Präsident, StB Torsten Lüth: „Mit dem Fokus auf die Digitalisierung ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Nun liegt es an den Koalitionspartnern, dass die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent und vor allem zügig mit den Bundesländern fortgesetzt und datenschutzsicher umgesetzt wird. Dies wäre für die Steuerpflichtigen und die kleinen und mittleren Kanzleien wichtig, um hinsichtlich der Steuerbürokratie entlastet zu werden.“

Das könnte Sie auch interessieren

  • 04.02.2025
    DStV-News 02/2025

    German Tax Advisers: Brüsseler Gespräche mit DStV-Präsident Lüth – DStV-Positionen zur Bundestagswahl 2025 – DStV fordert: Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz – DStV informiert über Lohnerhöhung bei Wegfall der Inflationsausgleichsprämie, aktualisierte...

    Mehr lesen
  • 03.02.2025
    Nachgefragt zur Bundestagswahl: DStV-Präsident Lüth im Austausch mit MdB Schrodi (SPD)

    Die neue Legislaturperiode naht in großen Schritten. Die Erwartungen der steuerberatenden Praxis an die künftige Bundesregierung sind angesichts der aktuellen Herausforderungen hoch. Wie stehen die maßgeblichen Entscheidungsträger aus dem Deutschen Bundestag dazu? DStV-Präsident StB Torsten...

    Mehr lesen
  • 09.12.2024
    BMF-Abteilungsleiter Dr. Weith bei DStV-Vorstands- und Geschäftsführer-Konferenz

    In politisch stürmischen Zeiten nahm der Gast an der Herbstsitzung des DStV-Gremiums Mitte November teil. Er gab den Teilnehmern einen Einblick in die Arbeit des BMF, das trotz des Regierungsbruchs die Themen voranbringt. Dr. Nils Weith, Leiter der BMF-Steuerabteilung, und StB Torsten Lüth,...

    Mehr lesen