DStV jubelt: Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 nimmt an Fahrt auf

© Bildnachweis Adobe Stock


Medienberichten zufolge planen Bundeswirtschaftsminister MdB Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zu verlängern. Seitdem trommelt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nachdrücklich für eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020.





Ein Anfang ist gemacht: Der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg verkündete heute, dass der Finanzausschuss des Bundesrats seinem Antrag mehrheitlich zugestimmt hat. Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 – gesetzlich verlängert werden. Ihm sei es wichtig, dass die Politik die aktuell sehr herausfordernde Situation der steuerberatenden Berufe anerkenne und entsprechend handele – so Boddenberg.





„Mir fällt ein Stein vom Herzen!“ reagiert DStV-Präsident WP/StB Harald Elster. „Der Vorstoß ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Er setzt ein starkes Signal für die Anerkennung des enormen Engagements der kleinen und mittleren Kanzleien in der Corona-Pandemie. Allerdings sind zeitliche Entlastungen in den Kanzleien bis 30.6.2022 schlicht unabdingbar. Dazu zählt zum einen die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020. Zum anderen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.“





Der DStV verstärkte jüngst sein Werben für verfahrensrechtliche Erleichterungen, unter anderem in dem Austausch mit MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD. Dieser zeigte Verständnis für die Corona-bedingte Überlastung in der Praxis. Eine erste positive Reaktion kam von MdB StB Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU. Sie stellte in Aussicht, das Thema auf die Tagesordnung der Erörterungen zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zu setzen.     





Elster betont: „Der Berufsstand ist durch die Corona-bedingten Zusatzaufgaben gefordert wie nie. Nachdem sich die Finanzministerien der Länder letztes Jahr schwergetan haben, freue ich mich sehr über das frühzeitige Entgegenkommen.“ Nun gelte es, dass die Koalitionspartner im Bundestag, das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium den Ball aufnehmen. Sie müssen frühzeitig planbare Verhältnisse schaffen.










Das könnte Sie auch interessieren

  • 01.02.2024
    DStV-News 02/2024

    Anhörung zum StBerG: DStV sieht in Tax Law Clinics eine Chance zur Nachwuchsgewinnung - Quasi-Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 - MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert - DStV-Hinweise zur Aktualisierung des...

    Mehr lesen
  • 22.12.2023
    Eilmeldung: Quasi-Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 verkündet!

    Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.   Die nahende Frist (31.12) zur Offenlegung der...

    Mehr lesen
  • 15.12.2022
    Verlängerung einiger steuerlicher Corona-Maßnahmen

    Das BMF hat angesichts der immer noch spürbaren Folgen der Corona-Krise einige Erleichterungen für von der Corona-Krise Betroffene um ein weiteres Jahr verlängert, die sonst ausgelaufen wären.   Die Folgen der Corona-Krise sind nach wie vor belastend. Das BMF hat mit Schreiben vom...

    Mehr lesen