Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen zur Schlussabrechnung



Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.6.2023 verlängert. Darüber hinaus soll bis spätestens zum 31.8.2023 im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden können. Der DStV hatte sich gemeinsam mit der BStBK dafür stark gemacht, die ursprünglich auf den 31.12.2022 gesetzte Frist praxisgerecht bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern.

Die verlängerten Einreichungsfristen sollen sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) gelten.

Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung bis zum Jahresende 2023 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das bekannte Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  erfolgen. Die entsprechenden Funktionalitäten sollen rechtzeitig bereitgestellt werden. Durch die Berücksichtigung des 31.8.2023 als spätesten Termin für die Möglichkeit der Beantragung einer Fristverlängerung bis zum Jahresende soll ein Gleichlauf mit den Fristen für die Steuererklärungen 2021 hergestellt werden.

Die Informationen sollen dem Vernehmen nach in Kürze auch auf den Webseiten zu den Corona-Wirtschaftshilfen sowie in einem speziellen FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung abrufbar sein.

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

  • 28.06.2023
    DStV-Präsident Lüth beim Praxisdialog zu den Corona-Wirtschaftshilfen

    Anlässlich eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Praxisdialogs zu den Corona-Wirtschaftshilfen betonte DStV-Präsident StB Torsten Lüth die besondere Rolle der Steuerberaterinnen und Steuerberater bei den zahlreichen Hilfsprogrammen. Den Fokus seines...

    Mehr lesen
  • 01.02.2022
    Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus nochmals verlängert!

    Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren.   Erst im Dezember hatte das...

    Mehr lesen
  • 10.12.2021
    Anpassung von Steuervorauszahlungen im vereinfachten Verfahren – Gewerbesteuer zieht nach

    Nachdem das BMF bereits vor wenigen Tagen bekanntgegeben hat, dass aufgrund der Coronapandemie Steuerpflichtige die Anpassung ihrer Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer beantragen können, kommt nun ein Update: Gleiches gilt auch für die Gewerbesteuer!   In Zeiten wie...

    Mehr lesen