Einigung über EU-Richtlinie zur globalen Mindeststeuer (Säule II) im EU-Rat erzielt

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Die EU will zeitnah die auf OECD-Ebene beschlossenen Maßnahmen zur Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen (Säule II) umsetzen. Im EU-Rat wurde nun eine grundsätzliche Einigung erzielt, die bisher am Veto Ungarns scheiterte.

Anfang Oktober 2021 einigten sich 137 Staaten der „Inclusive Framework on BEPS“ (IF), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Eckpunkte einer der wichtigsten Reformen der internationalen Unternehmensbesteuerung. Diese sieht neben einer Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen Staaten (Säule I) auch die Einführung eines globalen Mindestkörperschaftssteuersatzes von 15 % für Unternehmen vor, die in zwei von vier Jahren mehr als 750 Mio. € Umsatz erzielt haben (Säule II). Ziel der Reform ist es, die Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu unterbinden und gleichzeitig die angemessene Besteuerung von Digitalkonzernen sicherzustellen.

Die auf OECD-Ebene beschlossenen Maßnahmen sollen nun zeitnah auf EU-Ebene durch eine entsprechende Richtlinie umgesetzt werden. In Steuerfragen ist in der EU-Einstimmigkeit erforderlich. Ungarn blockierte jedoch bisher die Verhandlungen im EU-Rat durch sein Veto. Nun wurde in einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel doch noch eine grundsätzliche Einigung erzielt. Zuvor hatten einige EU-Länder der ungarischen Regierung mitgeteilt, dass bei einer weiteren Blockade der Verhandlungen der ungarische Plan zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen nicht genehmigt werden würde. Damit wären bis zum Jahresende 70% der zur Verfügung stehenden EU-Mittel (5,8 Milliarden Euro) verfallen. Allerdings ist die Genehmigung des ungarischen Corona-Hilfen-Plans mit der Erfüllung von Auflagen verbunden. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten werden und EU-Gelder nicht veruntreut werden.

Nach der Einigung im EU-Rat soll die Richtlinie zur globalen Mindeststeuer (Säule II) nun zeitnah umgesetzt werden. Ursprünglich war die Einführung eines weltweiten Mindeststeuersatzes für Unternehmen laut OECD für Anfang 2023 geplant.

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