Überbrückungshilfe IV: Coronahilfen werden im neuen Jahr fortgesetzt
Die Coronahilfen des Bundes werden im neuen Jahr durch eine neue Überbrückungshilfe IV fortgesetzt. Sie soll den Förderzeitraum Januar bis März 2022 umfassen und unmittelbar an die laufende Überbrückungshilfe III Plus anschließen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus mit dem Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 wurde bis zum 31.3.2022 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht.
Ebenfalls verlängert wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits beendeten Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I bis III sowie November- und Dezemberhilfe). Sie ist nun bis zum 31.12.2022 möglich. Auch hier hatte der DStV auf eine Entlastung der prüfenden Dritten gedrängt.
Die neue Überbrückungshilfe IV wird nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die betroffenen Unternehmen weiterhin die Erstattung von Fixkosten vorsehen. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein coronabedingter Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten soll 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 % betragen. Darüber hinaus sollen Unternehmen, die im Rahmen der Coronapandemie besonders von Schließungen wie etwa der Absage von Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten können. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV sollen erneut auch Abschlagszahlungen erfolgen, um eine schnelle Unterstützung sicherzustellen.
Ebenfalls fortgeführt werden soll die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 sollen Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 €, für den verlängerten Förderzeitraum also insgesamt bis zu 4.500 € an Zuschüssen erhalten können.
Detaillierte FAQ zur neuen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 mit den Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren sollen nach Auskunft des BMWi zeitnah auf dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht werden.