DStV setzt sich weiter für Bürokratieabbau ein

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Der DStV hat den Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) unter die Lupe genommen. Der große Wurf zum Abbau von Bürokratie ist leider nicht gelungen. Der DStV bringt weitere Vorschläge ein.

Regierungsentwurf entlastet nicht spürbar
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seiner Stellungnahme S 09/24 zum Regierungsentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) ausführt, gelingt dies leider nur bedingt. Der DStV hatte bereits mit seiner Stellungnahme S 03/24 zum Referentenentwurf des BEG IV Stellung genommen (vgl. DStV-Info vom 07.02.2024). Die Maßnahmen im Regierungsentwurf gehen kaum über den Referentenentwurf hinaus. Der DStV setzt sich daher für weitergehende Schritte, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ein.

Gute Ansätze zu Digitalisierung
Die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung - insbesondere die Erleichterung bei den Formerfordernissen im Zivilrecht durch Herabstufung auf die Textform nach § 126b BGB wie z.B. E-Mail - begrüßt der DStV. Auch die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige sieht der DStV positiv, regt jedoch ergänzend die Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen an.

Forderungen des Bundesrats auf dem Prüfstand
Der DStV äußert sich auch zur Stellungnahme des Bundesrats (BR-Drs. 129/24). In einigen Punkten stimmt er dem Bundesrat zu: Die Forderung des Bundesrats zur Anhebung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 250 Euro auf 400 Euro begrüßt der DStV ausdrücklich, da dies spürbar zum Bürokratieabbau beitragen könnte. Auch die Bitte des Bundesrats, sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Reduzierung der bürokratischen Belastungen von Unternehmen, insbesondere von KMU, einzusetzen, findet beim DStV Zustimmung. Die derzeitige Evaluierung der DAC-6 Richtlinie sollte dazu genutzt werden, um die bestehende Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus dem Gesetzestext zu streichen, so die Forderung des DStV. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattungen auf europäischer Ebene hebt der DStV positiv die freiwilligen KMU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) hervor. Zudem begrüßt der DStV grundsätzlich die Prüfbitte des Bundesrats zur stärkeren Harmonisierung von Steuer-, Handels- und Sozialrecht, weist jedoch auf Grenzen bei der Harmonisierung der drei Rechtsgebiete hin.

Ergänzende Anregungen zum Bürokratieabbau
Erneut adressiert der DStV weitere Vorschläge für den Abbau von Bürokratie. Die Einführung des Once-Only-Prinzips, die Digitalisierung der Verwaltung, Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes sowie die Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer hin zum in der EU üblichen Verrechnungsmodell sind einige der Forderungen des DStV. Der DStV wird sich auch in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren weiter für bürokratische Entlastungen stark machen.

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