Berufsausübung im Blick der Praxis:
Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV tagte in Berlin
Der Erhalt der Vorbehaltsaufgaben des Berufsstands sowie eine kritische Bestandsaufnahme der aktuellen Regelungen zur Steuerberaterprüfung – diese und weitere Themen bildeten den Schwerpunkt der jüngsten Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des DStV.
Einmal mehr stand die Frage des Erhalts der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Fokus der Beratungen. Hier müsse den Bestrebungen einzelner Berufsgruppen, welche den Status quo in Frage stellen, mit Bestimmtheit entgegengetreten werden. Die drohenden Schäden für den Verbraucherschutz, aber insbesondere auch für die Effizienz der Finanzverwaltung und für das Steueraufkommen sind aus Sicht des Ausschusses zu bedeutsam, als dass sie von der Politik leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollten.
Ebenfalls auf der Agenda standen Fragen zur Förderung des Berufsnachwuchses und die Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Kanzleien. Eine modernisierte Steuerberaterprüfung könne hier ein wirksamer Hebel sein, um die Nachwuchsprobleme in der Praxis abzumildern. Hier sehe sich der DStV mit seinen Mitgliedsverbänden richtigerweise in der Mitverantwortung, zumal die Verbände mit ihren Bildungseinrichtungen zu den wichtigsten Marktteilnehmern gehören, wenn es etwa um das Angebot qualifizierter Vorbereitungskurse für die Steuerberaterprüfung geht. Ziel sollte es daher sein, das Berufsexamen für interessierte junge Menschen attraktiver zu gestalten und die Absolventenzahlen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklungsperspektive des Berufsstands zu erhöhen. Hierzu wird der DStV unter anderem auch den Austausch mit der Politik und der Verwaltung suchen.