DStV-Forderung erfolgreich: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten

Mit ihrem 1. Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte.
Mit ihrem Vorschlag für ein Gesetzgebungspaket (Omnibus 1) will die EU-Kommission Berichtspflichten aus einem Bündel von Rechtsakten vereinfachen, die Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten sollen.

Insbesondere hat die EU-Kommission Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt.
Bei der CSRD soll die Verpflichtung zum Reporting künftig auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € anstelle von bisher 500 Mitarbeitern beschränkt werden. Zudem sollen die Berichtspflichten für börsennotierte KMU entfallen.
KMU sind bisher vom unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen. In der Wertschöpfungskette gilt für sie dennoch die indirekte Berichtspflicht mit unterschiedlichsten Berichtsanforderungen. Diese Rechtslage hatte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) als unhaltbar kritisiert.
Im Vorfeld des Vorschlags war dem DStV der sog. Trickle-Down-Effekt, also das Durchsickern der Berichtspflichten auf KMU, ein Dorn im Auge. Über verschiedene Kanäle und Partnerorganisationen hatte er diese Verpflichtungen kritisiert.
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll nun eine Obergrenze für Berichtspflichten eingeführt werden (Value Chain Cap). Der DStV hatte als Obergrenze die freiwilligen Standards der KMU gefordert. Die EU-Kommission schlägt nun die Einführung eines neuen Standards für Unternehmen vor, die nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Diese sollen sich an den freiwilligen Standards der KMU orientieren und die Obergrenze an Berichtspflichten für KMU bilden.
Zudem will die EU-Kommission die Einführung sektorspezifischer Standards streichen und das erste Bündel an Standards vereinfachen.
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteter Unternehmen soll zudem dauerhaft nur noch mit dem einer sog. begrenzten Sicherheit und nicht, wie bisher geregelt, mit hinreichender Sicherheit erfolgen. Diese Beschränkung dürfte die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisgerechter gestalten.
Es sind überwiegend gute Vorschläge für Mandanten, die aus Brüssel kommen. Sie zeigen, dass das Leiden der europäischen Wirtschaft mit der Überdosis an Bürokratie richtig diagnostiziert und ein passendes Rezept ausgestellt wurde. Nun ist der EU-Gesetzgeber gefordert, die Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren schnell und vollumfänglich zu verabschieden. Denn Wirtschaft und Berufsstand brauchen nach dem Zick-Zack-Kurs vor allem baldige Rechtssicherheit.