JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 - die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist gebannt.
Langes Ringen für eine Übergangsregelung
Rein, raus, rein: Die Übergangsregelung für Vergünstigungen im Sinne der §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hatte Eingang in mehrere Gesetzesentwürfe gefunden. Der Appell des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) war stets der gleiche: Rechtssicherheit schaffen! Nachdem der DStV bereits im JStG 2022 eine Klarstellung gefordert hatte, war sie im Wachstumschancengesetz durch den Finanzausschuss ins Gespräch gebracht worden (vgl. DStV-Info vom 16.11.2023). Letztlich nahm der Deutsche Bundestag aber im Kreditzweitmarktförderungsgesetz eine Regelung auf. Dadurch besteht der Status Quo – rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin als Gesamthand – bis Ende 2026 fort (vgl. DStV-Info vom 14.12.2023). Die Begünstigungen waren scheinbar temporär gerettet.
Rechtssicherheit für „Alt-Fälle“
Was die Berater und ihre Mandanten im Rahmen der Steuervergünstigungen weiterhin umtrieb: Kommt es am 01.01.2027 durch den Wegfall der Status Quo-Regelung zu einem Verstoß gegen die Nachbehaltensfristen und damit zu einer Nachversteuerung? Hierüber diskutierte der DStV-Steuerrechtsausschuss auch in seiner Frühjahrssitzung (vgl. DStV-Info vom 13.05.2024). Der lange Atem des DStV und die Adressierung der Problematik in diversen Stellungnahmen sowie in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Steuerfortentwicklungsgesetz zeigten schließlich Erfolg. Denn jetzt kann aufgeatmet werden! Wie im JStG 2024 geregelt ist, wird es für alle bis Ende 2026 realisierten Vorgänge keine Nachbesteuerung geben.
DStV wird Reform der Grunderwerbsteuer begleiten
Offen ist hingegen nach wie vor, wie es um die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ab 2027 steht. Der DStV spricht sich für eine Reform des Grunderwerbsteuerrechts aus. Er wird die Reformbestrebungen begleiten und insbesondere in puncto Rechtssicherheit und Praktikabilität kritisch prüfen.