Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses in Berlin unter neuem Vorsitz
Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem der Entwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz.
Wichtig sei es hier, den geltenden Berufsgeheimnisschutz nicht allein für die Anwaltschaft, sondern auch für die steuerberatenden und prüfenden Berufe deutlich abzubilden. Diese Forderung des Berufsstands sei richtigerweise auch in der DStV-Stellungnahme R 07/2022 gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich hervorgehoben worden. Nun sei der Gesetzgeber am Zug, die Gleichbehandlung tatsächlich herzustellen.
Diskutiert wurden außerdem aktuelle Fragestellungen zur Nutzung des besonderen Steuerberaterpostfachs im kommenden Jahr. Daneben ging es um die straf- und berufsrechtlichen Aspekte, die Berufsangehörige bei der Beauftragung von Dienstleistern zu beachten haben. Außerdem wurden die möglichen Voraussetzungen und Vorteile sog. Tax-Compliance-Systeme beleuchtet.
Geleitet wurde die Sitzung erstmals durch StB/WP Dipl.-Kfm. Carsten Nicklaus, der nach seiner Wahl ins DStV-Präsidium auch im Rechts- und Berufsrechtsausschuss die Nachfolge von StB/vBP Dipl.-Bw. Franz Plankermann antrat.