Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin

© V.l.n.r.: StB Karsten Schmidt, StB Carsten Butenschön, StB/WP Christian Rech, StB/WP Carsten Nicklaus, RA Christian Michel, StB/RA Oliver Klose, StB/RA Volker Höpfl - Bildnachweis: DStV

Zu seiner Frühjahrssitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem das aktuelle Verfahren für ein Gesetz zum Hinweisgeberschutz.

Diskutiert wurden außerdem aktuelle Fragestellungen zum neuen Recht der Berufsausübungsgesellschaften etwa im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie mit Blick auf die Anforderungen an Mitgliedschaften bei mehreren Berufskammern. Aus Sicht des Berufsstands seien auch die Entwicklungen zum sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht zu beobachten, welches derzeit einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werde. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Fragen einer möglichen Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivität des Steuerberaterberufs auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels für interessierte junge Menschen zu erhalten.

Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Hinweisgeberschutzes sei es aus Sicht der Ausschussmitglieder unverändert wichtig, nicht allein die Anwaltschaft, sondern auch die steuerberatenden und prüfenden Berufe aufgrund ihres gleichlautenden Berufsgeheimnisschutzes vom Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes auszunehmen. Diese Forderung des Berufsstands sei richtigerweise auch in der DStV-Stellungnahme 03/2023 gegenüber dem Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich hervorgehoben worden. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat die Zustimmung zu dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz nicht erteilt hatte.

Nach Ansicht des Rechts- und Berufsrechtsausschusses werde es unabhängig von einer Berücksichtigung der berechtigten Forderungen des Berufsstands beim Hinweisgeberschutz auch in anderen Regelungsbereichen darauf ankommen, unvermindert für die Beachtung den berechtigten Interessen des Berufsstands als Organ der Steuerrechtspflege einzutreten. Hier setzte der DStV mit seinen Initiativen sowohl national als auch auf der europäischen Ebene richtigerweise die nötigen Schwerpunkte in Richtung Politik und Verwaltung.

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