Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV tagte in Berlin
Zu seiner turnusmäßigen Frühjahrssitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Hinweisgeberschutzgesetz.
Wichtig sei es hier, den geltenden Berufsgeheimnisschutz auch für die steuerberatenden und prüfenden Berufe deutlich abzubilden. Diskutiert wurden außerdem aktuelle Überlegungen zur Modernisierung der Berufsordnung sowie Fragen zum richtigen Verhalten in der Kanzlei bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Außerdem wurde die besondere Rolle der Berufsangehörigen als Restrukturierungsbeauftragte nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) thematisiert. Hier gelte es, die besondere Qualifikation der Fachberaterinnen und Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) deutlich herauszustellen. Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des DStV sind übrigens abrufbar unter www.fachberaterdstv.de.