Neu auf dem DStV-YouTube-Kanal: steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
Zur Unterstützung der Bewältigung der Hochwasserschäden in Deutschland gelten steuerliche Erleichterungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht. Der DStV-YouTube-Kanal informiert in seinen aktuellen Videos.
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 haben Deutschland schwer erschüttert. Starke Regenfälle und Hochwasser haben in mehreren Bundesländern zu immensen Schäden geführt. Bund und Länder haben in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt.
Bereits zuvor hatten mehrere betroffene Länder sog. Katastrophenerlasse herausgegeben. Die dortigen Erleichterungen sollen ausgeweitet und weiter konkretisiert werden, um noch besser und schneller auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren zu können. Dabei haben sich Bund und Länder u.a. auf Folgendes geeinigt (vgl. BMF, Pressemitteilung v. 23.7.2021):
- Geringere Nachweispflichten bei der Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit,
- Ermöglichung des Einsatzes eigener Mittel gemeinnütziger Körperschafen zur Unterstützung der Betroffenen auch außerhalb der Satzungszwecke,
- Gewährung des Betriebsausgabenabzugs für zahlreiche Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
- Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren geschädigten Angestellten unentgeltlich Verpflegung zur Verfügung zu stellen, und z.B. Fahrzeuge, Wohnungen und Unterkünfte steuerfrei zur Nutzung zu überlassen.
Die betroffenen Länder haben bereits angekündigt, ihre Katastrophenerlasse entsprechend anzupassen.
Ferner hat das Bundesministerium der Finanzen mit Blick auf die Unwetterereignisse verschiedene umsatzsteuerliche Erleichterungen bekannt gegeben (vgl. BMF-Schreiben vom 23.7.2021, III C 2 – S 7030/21/10008:001).
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