Nehmen Sie teil: EU-Umfrage zur Situation von EU-Bürgern als Steuerpflichtige
Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig sind, sehen sich häufig mit zusätzlichen Steuerproblemen konfrontiert. Die EU-Kommission hat daher eine Umfrage gestartet. Ziel ist es, dass komplexe Verwaltungsverfahren, Sprachbarrieren oder unterschiedliche Auslegungen von Steuerabkommen bald der Vergangenheit angehören.
Die EU-Kommission sammelt im Zuge einer aktuellen öffentlichen Konsultation Informationen über Probleme im Zusammenhang mit bestimmten direkten und indirekten Steuern. Hierbei geht es insbesondere um Schwierigkeiten, denen Bürgerinnen und Bürger gegenüberstehen, wenn sie im Rahmen grenzüberschreitender Tätigkeiten agieren. Als Beispiel wird u.a. die Situation angeführt, in der ein Bürger bzw. eine Bürgerin in einem anderen EU-Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzland arbeitet oder eine Immobilie erwirbt.
Der Fragebogen beinhaltet u.a. Themenblöcke zur Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, zur Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse, zur Mehrwertsteuererstattung im Inland bzw. in einem grenzüberschreitenden Kontext oder zur Beantragung der Befreiung von der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen.
Auf Grundlage der erhobenen Daten plant die EU-Kommission, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Rechte von Steuerpflichtigen im Rahmen des EU-Rechts zu erstellen. Darauf basierend möchte sie eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten abgeben. Im Fokus: Die Verbesserung der Situation der Steuerpflichtigen sowie die Vereinfachung der steuerlichen Pflichten.
Teilnahmehinweise
Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation zur Verbesserung der Situation der EU-Bürger als Steuerzahler für direkte und indirekte Steuern ist bis zum 2.6.2021 möglich. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Steuerfachleute und -verwaltungen sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sind eingeladen, ihre Meinung zu äußern.