Land unter wegen Corona-Pandemie: DStV fordert Entlastungen für Berufsangehörige

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DStV-Präsident Elster ist in größter Sorge. Die Hilferufe der kleinen und mittleren Kanzleien werden immer lauter. Die Aufgaben zur Krisenbewältigung sprengen deren Kapazitäten. Zeit für das Tagesgeschäft gibt es kaum mehr. Elster drängte in einem Brandbrief an die Bundesregierung auf Entlastungen. Eine erste Erleichterung ließ nicht lange auf sich warten. Eine Schwalbe macht aber noch keinen Sommer. WP/StB Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), richtete seinen Weckruf am 29.7.2020 an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister MdB Peter Altmaier, Bundesjustizministerin MdB Christine Lambrecht sowie den Chef des Bundeskanzleramtes MdB Prof. Dr. Helge Braun. Sie dürften ihren Blick nicht nur auf die Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland richten. Gemeinsam müssten sie zugleich bürokratische Entlastungen für die Berufsangehörigen schaffen. Der Berufsstand erfülle die an ihn gerichteten Erwartungen – einen gewichtigen Beitrag zum Erhalt des in Not geratenen breiten Mittelstands zu leisten - gern. Aber nur, solange ihm dies möglich sei – so Elster. Bundesregierung reagiert zügig Nach einem breiten medialen Echo auf den DStV-Appell in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Handelsblatt folgte die erste frohe Botschaft. Das BMWI ließ – wie in dem Schreiben von Elster gefordert - verlautbaren: Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen wird bis zum 30.9.2020 verlängert (vgl. DStV-Information vom 31.7.2020). ? Berufsangehörige als erste Ansprechpartner in der Krise weiter entlasten Die Erleichterung bei der Überbrückungshilfe könne nach Auffassung von Elster aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Die Jahresplanung für 2020 sei durch die dynamischen Herausforderungen der Krisenbewältigung kräftig durcheinandergebracht worden. Die kleinen und mittleren Kanzleien könnten die laufenden Aufgaben nicht mehr peu à peu erledigen. Bereits jetzt sei absehbar, dass etliche Fristen etwa zum Jahreswechsel vielfach gerissen würden. Die Praxis brauche in diesen unsicheren Zeiten daher ein Mehr an Flexibilität, um das Alltagsgeschäft in bewährter Qualität zu meistern. In seinem Brandbrief an die Bundesregierung forderte Elster daher nachdrücklich:
  • Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis zum 31.5.2021;
  • Verlängerung der Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2019 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften bis 31.5.2021;
  • Zeitnahe Umsetzung des Projekts „NACHDIGAL“ (Nachreichung von digitalen Anlagen zur Steuererklärung an die Finanzverwaltung) in allen Bundesländern;
  • Aussetzung des automatischen Verspätungszuschlags bei Vorabanforderungen und einer Fristversäumnis von vier Wochen;
  • Verschiebung der Fristen für die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen.
Stand: 3.8.2020 Lesen Sie hierzu auch: DStV erfolgreich: Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 verlängert DStV jubelt: „NACHDIGAL“ fängt an zu fliegen!

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