Initiativbericht zur weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU veröffentlicht

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Die Berichterstatterin im federführenden Wirtschaftsausschuss (ECON) des EU-Parlaments, Isabel Benjumea Benjumea (EVP, Spanien), hat ihren Berichtsentwurf zur weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU veröffentlicht. Der DStV begrüßt, dass darin eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für europäische KMU gefordert wird.

Diverse globale Krisen haben europäische Unternehmen in den letzten drei Jahren vor enorme Herausforderungen gestellt. Hierzu zählten unter anderem unterbrochene Lieferketten, Rohstoffknappheit und eine konstant hohe Inflation. Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU zu fördern, schlägt Berichterstatterin Isabel Benjumea Benjumea nun einige konkrete Entlastungsmaßnahmen vor.

Die spanische Abgeordnete kritisiert in ihrem Berichtsentwurf (2022/2146(INI)), dass die unterschiedliche Umsetzung von Steuerrichtlinien durch die Mitgliedstaaten zu mehr Bürokratie und höheren Befolgungskosten, insbesondere für europäische KMU geführt hat. Daher fordert Benjumea, dass künftige Legislativvorschläge der EU-Kommission im Steuerbereich darauf abzielen sollen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für europäische KMU zu verringern. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dieses Anliegen.

Des Weiteren befürwortet die Berichterstatterin die Umsetzung der Regeln zu Säule II des globalen OECD-Steuerabkommens und die baldige Einführung eines neuen Rahmens zur Unternehmensbesteuerung (BEFIT), die für das dritte Quartal 2023 geplant ist. In ihren eingebrachten Änderungsanträgen zum Berichtsentwurf fordern einige Mitglieder des ECON-Ausschusses zudem, die vollständige Kohärenz von Säule I und II (Pillar I und Pillar II) des globalen OECD-Steuerabkommens mit den neuen BEFIT-Regelungen sicherzustellen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass Unternehmen genügend Zeit eingeräumt werden muss, um die entsprechenden Regelungen umzusetzen.

In ihrem Berichtsentwurf fordert Benjumea zudem vereinfachte und harmonisierte Körperschaftssteuerregelungen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern und Erstattungsverfahren zu erleichtern. Der DStV befürwortet diese Forderung, da sie dazu beitragen würde, steuerliche Hindernisse zu beseitigen und unternehmensfreundlichere Bedingungen zu schaffen. Besonders für grenzüberschreitend tätige Unternehmen führt die Komplexität der momentanen Steuervorschriften oftmals zu höheren Befolgungskosten. In ihren Änderungsanträgen zum ursprünglichen Berichtsentwurf haben einige Mitglieder des ECON-Ausschusses zudem kritisch angemerkt, dass die Fragmentierung der nationalen Steuerpolitik insbesondere KMU schädigt, da diese mit bis zu 27 verschiedenen Steuersystemen zurechtkommen müssen.

Ende Oktober wird im ECON-Ausschuss über den Berichtsentwurf von Berichterstatterin Isabel Benjumea Benjumea abgestimmt.

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