Hinweisgeberschutz: DStV bietet Hilfestellung für Kanzleien bei der Einrichtung interner Meldestellen

© Bildnachweis Adobe Stock

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft getreten. Es schreibt für größere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die Einrichtung sog. interner Meldestellen verpflichtend vor. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Bußgelder drohen. Die Einrichtung von Meldestellen kann daher abhängig von der Kanzleigröße ggf. auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater relevant sein. Der DStV gibt erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.

Nach dem HinSchG müssen alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Für die Umsetzung gewährt das Gesetz nur kurze Übergangsfristen: Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben für die Einrichtung interner Meldestellen noch bis zum 17.12.2023 Zeit. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen die gesetzliche Vorgabe hingegen bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. seit dem 2.7.2023 umsetzen. Sanktionen in Form von Bußgeldern für die Nichteinrichtung sind für sie ab dem 1.12.2023 vorgesehen.

Wer kann mit der Aufgabenwahrnehmung einer internen Meldestelle betraut werden? Welche organisatorischen Anforderungen sind für den Betrieb der Meldestelle zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt eine aktuelle Hilfestellung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des DStV. Sie ist für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände abrufbar unter www.stbdirekt.de (StBdirekt-Nr. 374182).

Das könnte Sie auch interessieren

  • 04.10.2023
    DStV-News 10/2023

    Sommerpause ade: DStV-Präsident im Gespräch zu Bürokratieabbau und Wachstumschancen - Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau: DStV-Forderung berücksichtigt - Hinweisgeberschutz: DStV bietet Hilfestellung für Kanzleien bei der Einrichtung interner Meldestellen - EFAA & DStV: Gemeinsam für ein...

    Mehr lesen
  • 19.09.2023
    Aktualisierte Fassung der gemeinsamen Hinweise von DStV und BStBK zum Datenschutz in der Steuerkanzlei

    Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind seit mittlerweile 5 Jahren in Kraft und bestimmen seither auch den Kanzleialltag, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. DStV und Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben hierzu frühzeitig gemeinsame Hinweise...

    Mehr lesen
  • 03.01.2023
    Hinweisgeberschutz – DStV bekräftigt Forderung nach Gleichbehandlung mit Rechtsanwälten

    Auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Der DStV kritisiert, dass nach wie vor die geforderte Gleichbehandlung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Rechtsanwälten fehlt. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz...

    Mehr lesen