Hilfestellung zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen in der Kanzlei
Welche Rechte und Pflichten haben Steuerberaterinnen und Steuerberater, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung die Kanzleiräume durchsuchen will? Wie sollten sich die Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter in einem solchen Fall idealerweise verhalten? Diese Fragen fasst eine neue Checkliste kurz und prägnant zusammen, die aktuell vom Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV veröffentlicht wurde.
Klar ist: Für die Behörden stellt eine Durchsuchung eine Routinearbeit dar, um bei Verdachtsfällen auf Steuerhinterziehung eine unmittelbare Sicherstellung von Beweismitteln zu ermöglichen. Für Berufsangehörige und ihre Mitarbeitenden hingegen bedeutet dies eine keineswegs alltägliche Belastungssituation. Dazu trägt auch bei, dass Kanzleiinhaber sich regelmäßig in einem Spannungsfeld zwischen Mitwirkungspflichten einerseits und dem gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrecht bzw. der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht andererseits wiederfinden. Klar ist aber auch, dass es der Steuerfahndung in der Praxis zumeist um einen Verdacht gegen Mandantinnen oder Mandanten geht. Nur in seltenen Fällen dürften Berufsangehörige selbst im Fokus der Ermittlungen stehen
Die Checkliste widmet sich dennoch beiden Fallkonstellationen und gibt in übersichtlicher Form die wichtigsten Antworten auf typische Fragen. Konkrete Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, ein strukturiertes Verhalten sicherzustellen – angefangen von der Vorlage des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bis hin zu einer Protokollierung im Fall einer eventuellen Beschlagnahme. Die Checkliste ist für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände unter www.stbdirekt.de in der Rubrik Arbeitshilfen und Praxistipps abrufbar (Stbdirekt-Nr. 373947).