Geldwäscheprävention: DStV erinnert an Registrierungspflicht für Steuerberater
Der DStV erinnert alle Steuerberaterinnen und Steuerberater daran, sich – soweit nicht bereits geschehen - im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Die Registrierung muss spätestens zum 1.1.2024 erfolgen, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Eine frühzeitige Registrierung ist zu empfehlen.
Die Registrierungspflicht gilt nach § 45 Abs. 1 S. 2 GWG für alle Verpflichteten nach dem GWG. Dazu gehören nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GWG unter anderem auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Pflicht zur Registrierung besteht nach § 59 Abs. 6 GWG mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch zum 1.1.2024.
Die Registrierung im Meldeportal „goAML“ ist über die Webseite der FIU unter www.goaml.fiu.bund.de möglich. Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen sind über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar unter www.zoll.de. So wurde etwa das Handbuch zum goAML-Webportal zum 1.6.2023 in einer aktualisierten Fassung bereitgestellt. Nach einmaliger Registrierung und anschließender Bestätigung durch die FIU können Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.
Aus Sicht des DStV ist eine möglichst frühzeitige Registrierung im Portal „goAML“ noch im laufenden Jahr zu empfehlen. Berufsangehörige können sich so bereits mit den Funktionalitäten des Portals vertraut machen, um im Ernstfall unmittelbar und schnell eine entsprechende Meldung abzugeben. Gleichzeitig unterstreicht eine rechtzeitige Registrierung die generelle Bereitschaft des Berufsstands zur Beachtung der geldwäscherechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene.