EU soll globale Maßstäbe bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz setzen

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Nach anderthalb Jahren hat der Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz des EU-Parlaments (AIDA) seine Arbeit abgeschlossen. Der DStV begrüßt, einen auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen Ansatz für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Europa zu fördern.

Im September 2020 wurde der Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz (KI) des EU-Parlaments (AIDA) eingesetzt. Laut Mandat hat der Ausschuss mehrere Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählt herauszufinden, wie sich die Nutzung von KI auf verschiedene Bereiche der europäischen Wirtschaft auswirkt. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Analyse der KI-Strategien von Drittländern und der Erstellung eines Fahrplans zur Nutzung von KI-Anwendungen in der EU. Im Abschlussbericht des Ausschusses geben die Abgeordneten nun diesbezügliche politische Empfehlungen für das Jahr 2030 ab.

Unter anderem sprechen die Abgeordneten sich dafür aus, die öffentliche Debatte über den Einsatz von KI stärker auf das beachtliche Potenzial der Technologie zur Unterstützung der Menschen und der Wirtschaft zu fokussieren. Außerdem fordern die Abgeordneten in ihrem Bericht die EU-Kommission dazu auf, eigene globale Standards zur Nutzung von KI zu setzen, um die eigene „digitale Wettbewerbsfähigkeit“ zu wahren. Sollten die Standards zur Nutzung von KI in Zukunft dagegen außerhalb Europas gesetzt werden, so droht die EU, nach Ansicht der Mitglieder des Ausschusses, im globalen Wettlauf um die technologische Führungsrolle weiter ins Hintertreffen zu geraten.

Der rumänische Ausschussvorsitzende Dragoş Tudorache der liberalen Fraktion (Renew) betonte, wie wichtig es sei, einem auf den Menschen ausgerichteten Ansatz bei der Nutzung von KI zu folgen. Die Regeln zur Nutzung von KI sollten zudem im Einklang mit europäischen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Grundrechten stehen.

Schließlich weisen die Abgeordneten in ihrem Bericht darauf hin, dass durch die Nutzung von KI komplexe ethische und rechtliche Fragen aufgeworfen werden. Die automatisierte Datenverarbeitung ermögliche es autoritären Staaten etwa, die Freiheit ihrer Bürger und Bürgerinnen weiter einzuschränken und „social scoring“ zu betreiben. Diese Praktiken stellten eine Gefahr für Bürgerrechte dar. Auch die Tatsache, dass große Plattformbetreiber immer mehr Daten über ihre Nutzer und Nutzerinnen sammeln, sei kritisch zu sehen und gehe zulasten des Datenschutzes.

Für die Angehörigen der beratenden und prüfenden Berufe muss beim Einsatz von KI-Systemen erkennbar sein, auf welcher Datenbasis das verwendete KI-System seine Entscheidungen trifft. Dies ist unabdingbar, damit Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen können. Zudem sollte die finale Entscheidung über die Bewertung eines Sachverhalts beim Menschen verbleiben. KI kann den Berufsstand in seiner täglichen Arbeit unterstützen. Sie kann aber keinesfalls das Fachwissen der beratenden und prüfenden Berufsmitglieder ersetzen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt, einen auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen Ansatz für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Europa zu fördern.

Der Bericht des deutschen Berichterstatters Axel Voss (CDU) wurde mit 25 zu 2 Stimmen, bei 6 Enthaltungen, im Sonderausschuss AIDA angenommen. Im Mai soll im Plenum über den Bericht abgestimmt werden. Der Bericht soll die EU-Kommission dazu auffordern, die Position des EU-Parlaments zu KI bei zukünftigen EU-Initiativen entsprechend zu berücksichtigen.







 

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