Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau: DStV-Forderung berücksichtigt
Die Ampelkoalition hat Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt. Eine DStV-Forderung zum Bürokratieabbau im Steuerrecht aus der BMJ-Verbändeabfrage wurde berücksichtigt.
Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Verwaltung durch den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen entlastet werden. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung enthält zur Erreichung dieses Ziels zahlreiche Maßnahmen (vgl. Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)). Steuerrechtlich relevant ist die geplante Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre.
Der Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt diesen Vorstoß. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist eine vom ihm seit vielen Jahren erhobene Forderung. Sie würde die Bürokratiekosten für die Wirtschaft - insbesondere für KMU - und für die kleinen und mittleren Kanzleien spürbar abbauen. Durch kürzere und harmonisierte Fristen könnte eine finanzielle Entlastung bei den Steuerpflichtigen und Unternehmen eintreten. Der DStV erachtet den Vorstoß allerdings lediglich als ersten Schritt. Gleichermaßen wichtig ist es, dass die Aufbewahrungsfristen im Sozialrecht verkürzt und eine Harmonisierung der Fristen hergestellt wird. Zudem sollte eine Verkürzung der Fristen auf fünf Jahre erfolgen.
Der DStV hatte Anfang 2023 an der Verbändeumfrage des BMJ zum Bürokratieabbau teilgenommen und seine neun wesentlichen, für kleine und mittlere Kanzleien zentralen Forderungen adressiert (vgl. DStV-Info vom 23.02.2023). Eine dieser Forderungen war die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre. Das Statistische Bundesamt hatte die Umfrage ausgewertet und sechs DStV-Vorschläge, darunter die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, als für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen geeignet eingestuft (vgl. DStV-Info vom 20.04.2023).