DStV will Position von KMU beim Zahlungsverzug stärken
Der DStV hat sich mit seiner Stellungnahme an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Aktualisierung der Vorschriften zum Zahlungsverzug beteiligt. Der DStV sieht Handlungsbedarf, um KMU in Europa künftig besser vor Zahlungsverzug zu schützen.
Zur Erreichung seiner Ziele beim sogenannten Europäischen Green Deal oder bei der Bekämpfung von Vermögensdelikten zeichnet sich der EU-Gesetzgeber in dieser Wahlperiode bisher hauptsächlich durch die Schaffung neuer Unternehmensbelastungen aus. Da ist es immerhin erfreulich, dass die EU-Kommission mit der Aktualisierung der Zahlungsverzugs-Richtlinie künftig KMU bei der Verbesserung ihrer Liquidität unterstützen will.
Dafür gibt es gute Gründe: Nach der EU-Kommission ist jede vierte Insolvenz in der EU auf nicht fristgerecht beglichene Rechnungen zurückzuführen. 40% der 18 bis 40 Milliarden Rechnungen in der Europäischen Union werden zudem nicht fristgerecht bezahlt.
Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog der EU-Kommission enthält dabei etwa die Begrenzung der Zahlungsfristen zwischen Unternehmen, die Einführung strengerer Abschreckungsmaßnahmen wie automatische Zinszahlungen, einer Erhöhung des Zinssatzes oder der Einführung einer Definition unlauterer Praktiken und Klauseln. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass Generalunternehmer ihre Subunternehmer rechtzeitig bezahlen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V (DStV) begrüßt eine Umsetzung der meisten dieser vorgeschlagenen Maßnahmen. Darüber hinaus unterbreitet er weitere Vorschläge zur Verbesserung der Zahlungen von Großunternehmen an KMU.
So regt der DStV etwa an, dass eine vertragliche Vereinbarung des Abtretungsverbots von Forderungen an Banken oder Inkasso-Unternehmen künftig unwirksam sein soll. Die Abschaffung eines solchen Verbots könnte die Sicherheiten von KMU gegenüber Kreditgebern erhöhen und somit die Möglichkeiten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erweitern.
Die EU-Kommission will ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Zahlungsverzugs-Richtlinie im 3. Quartal verabschieden. Der Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens dürfte sich dagegen in die, im kommenden Jahr beginnende, Wahlperiode verschieben. Entsprechend liegt auch die Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber noch in weiter Ferne.
Die Stellungnahme des DStV ist hier veröffentlicht.