DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Praxistipp zur Versicherungsteuer bei Garantiezusagen von Händlern

© DStV-Steuerrechtsausschuss von links nach rechts: StB/WP/RB Dipl.-Kfm. Dr. Peter Leidel (LSWB), Daniela Ebert, LL.M. (DStV), StB/RA Markus Deutsch (StBV Berlin-Brandenburg), StB/RB Manfred F. Klar (DStV-Vizepräsident), RAin/StBin Sylvia Mein (DStV), StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott (StBV Köln), StBin Dipl.-Vw. Dr. Franziska Hoffmann (DStV), StB/WP Dipl.-Ök. Hans-Joachim Kraatz (StBV Sachsen), StB/RA Klaus-Peter Meyer (StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt); nicht auf dem Foto: StB Dipl.-Vw. Lothar Czeczatka (StBV Hessen), StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden (DStV) // Bildnachweis: DStV

Viele steuerrechtliche Neuerungen beschäftigen den Berufsstand in diesem Herbst. So hat der DStV-Steuerrechtsausschuss unter der Leitung von DStV-Vizepräsident StB/RB Manfred Klar in seiner Sitzung praxisrelevante Themen erörtert und einen Praxishinweis erarbeitet.

 

Zahlreiche aktuelle Themen standen auf der Tagesordnung der DStV-Steuerrechtsausschusssitzung im September 2022. Insbesondere die Regierungsentwürfe zur Beschleunigung der Betriebsprüfung und zum Jahressteuergesetz 2022 wurden intensiv diskutiert. Weiterhin hat sich der Ausschuss mit der für die Praxis relevanten Abgrenzungsfrage befasst, in welchen Fällen Garantiezusagen der Versicherungsteuer bzw. der Umsatzsteuer unterliegen. Diese gilt es bis zum Jahreswechsel im Blick zu behalten.

 

BMF-Schreiben zu Garantiezusagen ab 1.1.2023 anzuwenden

Vor dem Hintergrund der BFH-Rechtsprechung hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im letzten Jahr ein Schreiben zu Garantiezusagen als Versicherungsleistung herausgegeben (vgl. BMF-Schr. v. 11.5.2021). Die Vorgaben gelten nun ab 1.1.2023 (vgl. BMF-Schr. v. 18.10.2021). Entgeltliche Garantiezusagen von Kfz-Händlern unterliegen künftig als eigenständige Leistung grundsätzlich der Versicherungsteuer – unabhängig davon, ob im Garantiefall eine Geldzahlung oder die Reparatur zu leisten ist. Dies hat auch umsatzsteuerliche Folgen: Da die Versicherungsleistung nach § 4 Nr. 10 a) UStG umsatzsteuerfrei ist, ist insoweit kein Vorsteuerabzug möglich. Beachtlich ist nach Auffassung des Ausschusses zudem, dass das BMF-Schreiben branchenunabhängig gelten soll.

 

Ausnahmen von der Versicherungsteuerpflicht

Der DStV-Steuerrechtsausschuss empfiehlt betroffenen Unternehmen, zu überprüfen, ob deren Verträge möglicherweise Ausnahmen von der Versicherungsteuerpflicht erfüllen. Wird etwa ausschließlich mit Garantie ausgestattete Ware verkauft, d.h. es wird kein gesondertes Entgelt für die Garantie erhoben und ein Erwerb ohne Garantie ist nicht möglich, liegt keine Versicherungsleistung vor. Auch wenn eine Garantiezusage im Rahmen eines Vollwartungsvertrags erfolgt, führt dies nicht zur Versicherungsteuerpflicht. Hier liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung eigener Art vor. Vermittelt das Unternehmen seinem Kunden lediglich Versicherungsschutz, entsteht ebenfalls keine Versicherungsteuer, da die direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen besteht.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 13.05.2024
    Grunderwerbsteuer, Buchführungsdaten, etc.: DStV-Steuerrechtsausschuss tagte

    Die Bundesregierung lässt sich mit neuen steuerlichen Vorhaben Zeit. Dennoch gab es für das DStV-Gremium viel zu tun. Unter dem Vorsitz von DStV-Vizepräsident StB/RB Manfred F. Klar nahm der Ausschuss in seiner Frühjahrssitzung etliche Fragen unter die Lupe, die die Praxis umtreiben. Die...

    Mehr lesen
  • 18.03.2024
    DStV fordert Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens

    Der DStV fordert eine über den sog. ViDA-Vorschlag hinausgehende Anpassung der MwStSystRL, die den Mitgliedstaaten eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens über das geplante Maß hinaus ermöglicht. Der bisherige Entwurf dürfte andernfalls inländische Unternehmen, insbesondere KMU,...

    Mehr lesen
  • 16.11.2023
    MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert?

    Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags möchte im Zuge des Wachstumschancengesetzes für Rechtssicherheit sorgen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Hinweise für die Praxis, was mit Inkrafttreten des MoPeG gilt. Bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie ihren Mandanten besteht seit...

    Mehr lesen