DStV erfolgreich: Verlängerte Antragsfristen bei den Corona-Hilfen

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Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.3.21 verlängert. Dafür hatte sich der DStV stark gemacht. Außerdem wird die Frist für die November- und Dezemberhilfe nun einheitlich bis zum 30.4.21 verlängert.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte hierzu gegenüber den zuständigen Fachressorts auf den gestiegenen Arbeitsaufwand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Antragsbearbeitung für die Überbrückungshilfe II etwa mit Blick auf die Vorgaben nach EU-Beihilferecht verwiesen. Außerdem erfordere der verlängerte Lockdown in vielen Fällen Korrekturen bei den bislang zugrunde gelegten Planzahlen. Weitere Informationen zu den Antragsverfahren sind abrufbar unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Stand: 14.1.2021

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