DStV erfolgreich: Gesetzentwurf stärkt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Restrukturierungs-beauftragte für Unternehmen

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Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat seine Pläne zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts konkretisiert. Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung eines neuartigen Restrukturierungsverfahrens außerhalb des bestehenden Insolvenzrechts. Dabei will man auch die Sachkunde des Berufsstands stärker betonen. Der DStV hat sich bereits seit längerer Zeit für die Schaffung besonderer Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen eingesetzt und eine stärkere Einbindung qualifizierter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gefordert. Nach Ansicht des DStV stellen die Vorschläge des BMJV gerade mit Blick auf die Belastungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie einen wichtigen Schritt dar, um wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen praxisgerechte Handlungsalternativen zu eröffnen, wie bestehende Strukturen und Geschäftsfelder zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickelt werden können. Im Fokus steht dabei gemäß den Vorgaben der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 richtigerweise vor allem der Aspekt der Krisenfrüherkennung. Zur Unterstützung des Verfahrens ist unter anderem die Bestellung eines sog. Restrukturierungsbeauftragten vorgesehen. Hier hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom 14.10.2020 die Anregung des DStV aufgegriffen, die besondere Qualifizierung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für diese Aufgabe ausdrücklich im Gesetz klarzustellen. Dies schafft bei den betroffenen Unternehmen als auch ihren Gläubigern die erforderliche Rechtssicherheit, um ein Restrukturierungsverfahren mit sachkundiger Unterstützung zu betreiben. Insbesondere auch Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) verfügen dazu über das nötige Know-how. Bereits heute verfügen mehr als 500 Berufsangehörige von insgesamt über 2.500 anerkannten Fachberatern (DStV e.V.) über diese zusätzliche Spezialisierung - eine den bekannten Fachanwaltschaften vergleichbare Qualifikation. Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des DStV finden sich unter https://www.fachberaterdstv.de. Durchsetzen konnte sich der DStV auch mit seiner Kritik zu den Plänen, die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Warnpflichten gegenüber dem Mandanten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14) als Konkretisierung der allgemeinen Berufspflichten in das Steuerberatungsgesetz bzw. die Wirtschaftsprüferordnung aufzunehmen. Dies ist in dieser Form nicht mehr vorgesehen. Bereits die berufsrechtliche Gesetzessystematik hätte dem nach Ansicht des DStV entgegengestanden. Der DStV wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin aufmerksam begleiten. Stand: 15.10.2020 Lesen Sie hierzu auch: DStV-Stellungnahme R 10/2020 vom 5.10.2020

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