DStV erfolgreich: Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 verlängert

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Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, wird bis zum 30.9.2020 verlängert. Dies teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Der DStV hatte sich unter anderem angesichts technischer Schwierigkeiten beim Online-Verfahren für eine Verlängerung der Antragsfrist über den 31.8.2020 hinaus stark gemacht. DStV-Präsident StB/WP Harald Elster hatte sich zuletzt in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sowie den Chef des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun gewandt und mit Nachdruck Erleichterungen für den Berufsstand gefordert. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – so Elster - arbeiteten seit Monaten am Limit. Als erste Ansprechpartner in der Krise seien sie durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem Arbeitsanfall konfrontiert, der die Kapazitäten in den Kanzleien weit übersteige. Umso dringender sei es jetzt, bürokratische Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Dazu gehöre auch, die knapp bemessene Antragsfrist für die Überbrückungshilfe über den 31.8.2020 hinaus zu verlängern. Die Praxis habe gezeigt, dass die Antragstellung eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordere. Dies binde Zeit und Personal in den Kanzleien in besonderer Weise. Verstärkt worden sei dieser Effekt auch angesichts technischer Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung für das Online-Verfahren. So dauere etwa die Zusendung der erforderlichen PIN auf dem Postweg deutlich länger als erwartet. Diese und weitere technische Aspekte dürfen jedoch nicht zu Lasten der antragstellenden Unternehmen und der Arbeitsabläufe in den Kanzleien gehen. Verstärkte Aufmerksamkeit erhielt die DStV-Initiative auch durch das breite mediale Echo mit Berichten am 30.7.2020 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Handelsblatt. Das BMWi hat angekündigt, die Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30.9.2020 nunmehr durch eine zügige Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Bundesländern in die Praxis umzusetzen. Der DStV wird dazu auch weiterhin informieren. Stand: 31.7.2020

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